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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
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335der Mutterkirche in Anrath und die Gefahren, welche bishervorgekommen seien und noch öfters vorkämen. Daher gestattenund verleihen wir, um solchen Gefahren und Unbequemlichkeitenzuvorzukommen, kraft der von unserm höchwürdigen Herrn unshierfür verliehenen Vollmacht dem vorgenannten Rector derKapelle zu St. Hubert uff der Schieffbane und seinen zeit-weiligen Nachfolgern derselben Kapelle die freie Macht undErlaubniß, daß sie die kirchlichen Sakramente, welche mit dempriesterlichen Dienste verbunden sind, deren Administration derRector genannter Kapelle bisher entbehrte, in derselben Kapelleden Pfarrgenossen derselben in zukünftigen und ewigen Zeiten,wozu auch, wie aus der darüber angefertigten Urkunde erhellt,der ausdrückliche Consens des genannten Herrn Paul, desPastors an der Mutterkirche, hinzugekommen ist, spenden, unddie Todten darin oder auf dem Kirchhofe derselben begrabenoder begraben lassen können und mögen, jedoch ohne Präjudizder Rechte der genannten Mutterkirche in Anrathund ihres Pastors. Zur Beglaubigung und zum Zeugniß desVorangegangenen haben wir gegenwärtiges Schreiben anfertigen,durch unsern unterschriebenen Notar unterschreiben und durchAnhängung des größern Siegels unserer Kölnischen Kurie be-kräftigen lassen. Gelesen, gegeben und in Schrift bekannt ge-macht ist diese vorerwähnte Sentenz im Jahre der Geburt un-seres Herrn 1548 in der 6. Indiction, am Mittwoch, 21.März, 10 Uhr Vormittags, als wir in unserm Hause zu Ge-richt saßen, im 14. Pontifikatjahr des in Christo heiligen Va-ters und unseres Herrn, des Herrn Paul III., Papstes durchgöttliche Vorsehung. Zugegen waren die ehrenhaften Männerdie Magister Wilhelm Schoell . . ., Henrich Rast von Udaund Johann Fulleder von Paderborn, die zu Vorhergehendemals Zeugen speciell gerufen waren.Der Taufstein in der jetzigen Kirche rührt aus der Zeither, wo die Schiefbahner Kirche die in vorstehender Urkundeenthaltenen pfarramtlichen Rechte erhalten hat. Auf demselbensteht die Jahreszahl 1548.Ueber einen Ausbau an der alten Kapelle findet sich eineNotiz zum Jahre 1568. Im genannten Jahre nämlich ver-macht der „Edell ehrenveste Albrecht von Honßlar zur Hülß