334könnten die Leichen ihrer Verstorbenen nicht ohne die größtenKosten und nicht ohne Gefahr besonders zur Zeit einer an-steckenden Krankheit dorthin gebracht werden. Deshalb habenRector, Provisoren und Parochianen uns, den Orts=Ordinariusinständigst gebeten, daß wir dem Rector genannter Kapelleund seinem Nachfolger die Erlaubniß ertheilen möchten, zurSpendung der h. Sakramente und zum Begraben der Ver-storbenen bei genannter Kapelle. — Der Bischof, der diesemGesuch nachkommen will, überträgt die Untersuchung des Vor-hergehenden dem Dechant. Sein Brief schließt mit denWorten: gegeben zu Augsburg den 14. Dezember 1547.Nachdem wir dieses Commissorialschreiben empfangenhatten, sind wir von Seiten des Rectors, der Provisoren undder gesammten Communität bei St. Hubert ersucht, zur vollenAusführung desselben. Da wir dies thun wollten, haben wirzusammen gerufen, welche gerufen werden mußten. Aus denAussprüchen und Angaben einiger glaubwürdigen Zeugen, dienoch außerdem uns vorgeführt wurden, den Eid ablegten undexaminiert wurden, informierten wir uns, und endlich informiert,haben wir aus dem, was wir in dieser Informa-tion erfahren haben, mit ausdrücklichem Consens desehrwürdigen Herrn Paul Visel, des zeitigen Pastors vonder Mutterkirche in Anrath, in Gegenwart der umsichtigenMänner, der Magister Johannes Bullinck, des Prokuratorsgenannter Bittsteller und des Bernhard Welters, des Syndikusdes Abtes des Conventes von St. Heribert in Deutz, unsernSpruch gefällt mit folgender Wortform: In Sache derSakramentenverwaltung, die gemäß Auftrag des hochwürdigstenHerrn Adolph 2c. sich vor uns befindet zwischen dem Rector,den Provisoren der Kapelle und der gesammten Communitätvon St. Hubert uff der Scheiffbane als Bittsteller einerseitsund dem ehrwürdigen Herrn Paul Visell, Pastor der Mutterkirchein Anrath andererseits, haben wir bei Ausübung genanntenAuftrages uns über Alles und Jedes, was in der unserm hoch-würdigsten Herrn dargereichten Bittschrift des Rectors, der Pro-visoren genannter Kapelle und der gesammten Communitätangeführt und enthalten ist, aus den Aussprüchen und Angabenglaubwürdiger Zeugen fleißig uns informirt, und erfahren, daßdas in der Bittschrift Erwähnte und Enthaltene wahr sei, zu-mal in Bezug auf die weite Entfernung genannter Kapelle von
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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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