158Morgen Land auf dem Räthgen, 2½ Morgen auf demSchrammen Rath, 2 Morgen an der Escherd, 1 Morgen aufdem Meysfeld, dazu kam „das Pastoreyen Land auf demWehauen (Wehoven), 1 Morgen „an das Haus Holthaußengehörig“, und 3 Morgen auf dem Lißkes Feldchen. Außer-dem hatte die Pastorat noch 2 Morgen Land an Bosch Kulim Willicher Feld (Kraphauser Honschaft) und ca. 1 MorgenGarten, sowie 1 Morgen Bend. Im genannten Jahre wurdedas Pastoratsland verpachtet pr. Morgen zu 4 Rthlr., dieWiese zu 8½ Rthlr. Auch wurde „der Wohnplatz der VikarieSt. Petri, so anjetzo ein Garten,“ verpachtet. Der Pachtermuß außer der jährlichen Pacht, welche an die Pastorat zuentrichten ist, geben „ein Jahr dem Prälaten zu Gladbach einFaarhohn und das andere Jahr dem Pastor zu Kempen einHohn, so aber keine Fahr ist.Der Pastor Paul Visel war auch laut Urkunde vomJahre 1551 Lehnsherr des Klein Struck Gut zu Schiefbahn,welches Gut Lehngut des St. Johann Baptist=Altares war.Auch mehrere Güter waren der Pastorat fahrzinspflichtig.„Sandhof im Unterbruch (Niederhaide) gibt dem Pastor zuAnrait jairlich auf Allerhillgen dach 1 rader Albus fahrzins,1 vait Roggen. Strater Hof ebendaselbst dem Pastor 13rader heller, ein Jahr ein Huhn, das andere eine Gans.Von den Angehörigen gewisser Familien (Hörigen) inAnrath hatte der Pastor neben der licentia nubendi (Er-laubniß zu heirathen), wofür einige Denare entrichtet wurdenauch das jus banni, wofür auch zu zahlen war. Wie istdas zu verstehen? Vermuthlich ist von den kirchlichen Pro-klamationsgebühren die Rede.*) Wie dies in älterer Zeitvielfach üblich war, mußte der Pastor für die Gemeinde einenZuchtstier halten.Durch die Stiftung der Donnerstägigen Segensmessewelche in früherer Zeit der Pastor celebrirte, hatte diesereinige Einkünfte. Die bekannten Stifter der erwähnten Messensind nach einem Verzeichniß unter der Aufschrift: Fundaticet reditus missae de venerabile Sacramento in ecclesiaAnrathensi***folgende:*) Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein, II. 2. 381.**) Kirchenarchiv zu Anrath
Druckschrift
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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