Druckschrift 
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
Seite
159
Einzelbild herunterladen
 

159Johannes und Margaretha Leupers gaben 100 Kem-pen'sche Daler. Ferner legirten Anna Spee 25 DalerWolterus und Gertrud Schloßmechers 75 Daler, MariaBrockmanns 50 Daler, Matthäus und Gertrud Bosch 25Daler, Rebecca Schaages 50 Daler, Adelheid Hupertz 25Daler, Sibilla Paucker 100 Daler, Catharina Bosch 100Daler, Johannes Mattheißen ein viertel Land, schießend aufden Dorfgraben. Johannes Schmitz, Gerichtschreiber zuKempen fundirte eine Rente. Jacob, Johann und CatharinaSchaagen fundirten 75 Daler, Margaretha Vaitz 121Daler. Johann Bosch, Matthäus Hüren, Johann Ingmansund Antonias Hüren, Gebrüder, schenkten 25 Daler. Reine-rus Klein Grevertz 25 Daler. Anno 1729 fundirte HenricusHintges 25 Daler. 1739 stiftete Jan schager 25 Daler.Im Jahre 1740 fundirten Paulus und Lentchen Porten 25Kempener. Daler. 1741 hat Lentchen Porten fundirt eineSingmesse und gab dazu 25 Kempener Daler. ThönisKriecker stiftete 1743 eine Singmesse und gab 25 Daler.In demselben Jahre stiftete Catharina Heynen eine Don-nerstags=Messe, wozu sie 25 Daler gab. 1745 sind für dieDonnerstags=Messe von Peter Ollerz legirt worden 25 Daler.Die Fonds der vorstehenden Legate, welche annähernd900 Daler Kempen'scher Währung betrugen, sind theils undzwar zum Nachtheil des Pfarrerr verloren gegangen.Am 24. November 1838 entschied ein Erlaß des Gene-ralvikariats zu Köln, „weil aus den eingereichten Literalien2c. hervorgeht, daß nicht zu ermitteln ist, ob die zur Stiftungder Donnerstags=Singmessen gehörenden Fonds verloren, odermit dem Fabrikvermögen vermißt seien,“ dahin, daß zurIntention der Stifter jährlich 12 Messen an Donnerstagenin üblicher Weise gehalten und für jede 10 Sgr. aus derKirchenkasse gezahlt werden sollten. Die übrigen Messensollten zwar an den Donnerstagen in üblicher Weise gehaltenwerden, jedoch ohne Verpflichtung der Applikation. Daßdurch diese an Willkür streifende Entscheidung die Pastoratstark beschädigt wurde, liegt auf der HandOb früher der zeitige Pastor stets zugleich Sacellan desJohann Baptist=Altares war, ist nicht erwiesen, wenn wirauch als solchen den Pastor Vysell im Jahre 1551 an-treffen.