37schwemmungen zu schützen, jedoch manchmal vergeblich, so dasnoch im Jahre 1845, als die angeschwollene Triet einen Theilder Kickenstraße überschwemmte, auf Brockmannshof eine ganzeHeerde Gänse in einem niedern Stalle ertrank. Bis in dieletzte Zeit kam es vor, daß die Arbeiter der Spinnerei aufder Broichmühle mittels eines Nachens von Neersen abgeholtwerden mußten, weil die Gladbacher Landstraße über-schwemmt war.Schon im 15. Jahrhundert suchten die betheiligten Re-gierungen den Niersstrom zu reguliren. Die älteste bekannteVerordnung in Betreff einer gehörigen Flußpolizei datirt vomJahre 1487 und war von dem Herzoge zu Cleve und Geldernmit den Aemtern Straelen, Wachtendonk, Kempen und Krik-kenbeck vereinbart, betraf aber nur die Strecke vom Peellochbis in die Maas.Nachdem Geldern 1714 an Preußen gekommen, wurdevon Friedrich Wilhelm I. unterm 17. Oktober 1726 eineähnliche Verordnung erlassen,*) die nach Vereinbarung mitden angrenzenden kölnischen und pfälzischen Regierungen 1769aufgehoben und ein neues Niersreglement aufgestellt wurde.Dasselbe enthält unter anderm Bestimmungen über dieBreite und Tiefe des Flusses, über das Pegelrecht und dieVerpflichtung der Müller, von Samstags Abends bis SonntagsNachmittags die Schleusen aufzuziehen, über die zur ReinigungVerpflichteten und die Art der Reinigung. Der auf Letzteressich beziehende Passus lautet:„Zur Raum= oder Fegung müssen alle an die Neerßanschiessende Beerbte, imgleichen diejenige, welche mit denenUeberschwemmungen betroffen werden pro Rata in denenKosten beytragen. Die Raumung muß annebens in denenbestimmten Tägen mit denen Benachbarten gemeynschaftlichvorgenommen, und bey solcher müssen alle Untiefe, Grund-Sand=Bänke, Hosten und Insulen aus dem Strom geraumetwerden. Der Mott, Leusch und dergl. gehöret gleichwohlendenenjenigen, welche die Raumung selbst verrichten.“Ein weiterer Paragraph verordnet, daß Pflanzungenmindestens zwölf Fuß von den Ufern entfernt bleiben mußten.Ferner hatten die Scheffen dafür zu sorgen, „daß eine neue*) Lettow, die Melioration der Niers= und Nordkanal=Niederung.
Druckschrift
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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