38Arche (an den Mühlen) der Ordnung gemäß angelegt werdewürden aber hernächst bey derselben Unterschleife entdecket, sosolle der Eigenthümer der Mühlen und resp. der Müller in100 Goldgülden Brüchten (Strafgelder) verfallen sein.“Dieses Reglement enthielt nur genauere Bestimmungenzu frühern Vorschriften und Gebräuchen. Schon viel früherwurden öfters Besichtigungsgänge gehalten, und dabei vonden Amtsverwaltern und Scheffen strenge Bestrafungen derSäumigen vorgenommen. Die Verpflichteten mußten vorherin ihren Pfarrkirchen von Amtswegen zur Reinigung aufge-fordert werden.Daß man auch schon in den frühesten Zeiten daraufbedacht war, die Benutzung der Niers zum Treiben derMühlen nicht der Willkür der Müller zu überlassen, zeigenalte Vorschriften über die Anlage der Mühlenarchen und dieStauung des Wassers. Da die Viersener mit einem großenTheil ihres Bruches an die Niers stießen, so hatten sie ander Clörather Mühle das Recht, nach Bedürfniß die Niers-deiche durchzustechen, um ihre Wiesen vor Ueberschwemmungenzu schützen. In einem alten Protokoll vom Jahre 1561 wirddieses Recht festgesetzt wie folgt:„Daß Kirchspiel und freyheyt zu Viersche haben dasprivilegium, daß sie die alte Ners gegen den scherp hinterdem geiler acht fuß aufbrechen mögen und so diep, als eingeladen Nerschschiff dardurch fahren mag.* * * *„Im Jahre unseres Herrn 1561 ist ein augenschein beivorgem. platz, durch den gülichschen Bruckmeister als frantzenvon Holtmühl, Jochen Jaik Voigten und Schulteißen zu Uda... (folgen die Namen von jülichschen, kölnischen und gel-drischen Scheffen.)Mündlicher recess der anwesenden ambleuth über diealte Nersch:„weilen gülychsche, geldersche und Cölnische ambleuthgesehen, daß die alte Nersch denen dreyen vorg. angrensendenLändern wider den Kais. Landfrieden und waßer ordnungmerklichen schaden geschicht, darumb soll das loch seine weite*) Gedrucktes Niers=Reglement, datirt Bonn den 20. Dez. 1762.) Nach einer notariellen Abschrift von 1770. UnterbroicherProzeß⸗Alten.
Druckschrift
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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