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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
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32zu den sog. sieben Buchen (kurz bei Kirschenhof) und gingdann an den drei Heisten in der Nähe der Vogelstange vorbeibis zur Einmündung der Cloer in die Niers. Außerdem ge-hörten zur Herrlichkeit der gänzlich verschwundene Dorrishofder in der Vennhaide liegende Furthhof, sowie einzelne Höfean der Kapelle, am Bökel und in der Niederhaide, auf diewir noch zurückkommen werden.Die Honschaft Unterbruch begann dicht bei dem DorfeNeersen, zu ihr gehörten an der Neersener Seite das jetzigeBruch, also von Rams bis Mutschenhof; von der SchiefbahnerEnklave Hagwinkel war sie durch den zur Levenbrücke füh-renden Weg getrennt, dann ging die Grenze auf den Bökelzu, über die Vennheide zum Hause Stockum. Als fernereGrenze finden wir die Niers angegeben: „Honschaft Underbroichgränzet weiter nicht an die Nerschfluß biß von der NerstraßDer Neersstrom ist einbiß an die Clöratsche Mühle.öffentlicher Fluß, der das Köllnische vom Jülich'schen undpreußischen Gebiet scheidet.**)Vom Hause Clörath zog sich die Grenze zwischen denHonschaften Hagen und Unterbroich um das Saal=, früherZahrbruch genannt, herum auf den Schmitzbaum zu, der hinterden sog. Schmitzsträuchern den schon erwähnten, von Süchtelnabkommenden Hauptweg als Schlagbaum sperrte. Von dieserStelle heißt es: „Die Schmitzsträuch bestehen in einem gemeinen weg, welcher von hieraus abwärts vorbey Cloeradtund mitten zwischen das Zaarbroich und oedische läodereienoder Erbschafft biß auff Schmitzbaum gehet, dieser baum isttempore belli hingeſetzet worden und habe zuverläßig hörensagen, daß dahmaliger Liedtbergischer Herr Ambtmann Frei-herr von Roist***) special kommission darzu gehabt habe.(1751)Der liedbergische Amtsverwalter Vasmer, der seinenWohnsitz am Schwarzenpfuhl hatte, fordert 1753 den NotarSchloßmacher auf, den sog. Schmitzbaum, welcher von Altersher „in dem gemeinen Weg oder Landstraßen“ gestanden, zu*) Ueber den Hauptort der Herrlichkeit, den Flecken Anrath sieheunten.Unterbroicher Prozeß=Akten 1781.***) Um das Jahr 1701