30dentliche Limitten (Grenzen) nicht angewiesen werden könne.“*)(Ist doch der Kreis Gladbach aus fünf verschiedener HerrenLänder zusammengesetzt.)Bei der Zersplitterung der Gaue hatten sich am Nieder-rhein außer vielen kleinern Besitzungen mehrere größere Für-stenthümer gebildet, von denen die bedeutendsten das Erzstiftoder Erzbisthum Köln, die Grafschaften, spätere HerzogthümerBerg, Jülich, Cleve und Geldern, so wie die Grafen vonMörs und die Herren von Heinsberg waren. Sie warendurch Schenkungen, Erbschaften oder auch durch Waffengewaltgewachsen und hatten die kleineren, schwächern Nachbarnunterdrückt, so daß diese noch manchmal froh sein konnten,ihr Ländchen von ihrem Besieger als Lehen von neuem an-nehmen zu können. So hatte das Herzogthum Jülich 42Unterherrschaften, welche allem Anscheine nach noch bis in'sdreizehnte Jahrhundert reichsfrei waren und erst zu dieserZeit vor und nach im Gefühle ihrer Schwäche in den Schutzdes mächtig aufstrebenden Jülich'schen Geschlechtes traten,ohne jedoch alle ihre Hoheitsrechte aufzugeben. Wie im Jü-lich'schen die Unterherrschaften, so waren im benachbartenErzbisthum Köln im Laufe der Zeit die Lehnhöfe, gemeinlichHerrlichkeiten genannt, entstanden. Diese Lehnhöfe warentheils im Besitze benachbarter Dynasten z. B. der Herzoge vonBerg, Jülich, Geldern oder Cleve, der Grafen von Mörsund anderer, theils hatten Grafen, Freiherren, Ritter dieselbenzu Lehen. Diese Lehen waren entweder Mannlehen odergemischte Lehen. Erstere erbten nur auf die männliche Nach-kommenschaft, war diese ausgestorben, dann hatte der Landes-herr das Recht, die Besitzung einem Andern zu übergebenwobei denn oft eine verheirathete Erbtochter „aus Gnade“berücksichtigt wurde.Zu diesen Herrlichkeiten des Erzstiftes gehörte auch dieHerrschaft Neersen, von 1502 bis 1744 im Besitz der vonVirmond. Dieselbe wird zuerst, so weit wir auffinden konnten,im Jahre 1263 erwähnt, wo in einer Urkunde ein „vait(Vogt) van der nersin“ genannt wird.**)Wie schon gesagt, ist die jetzige Gemeinde zusammengesetzt*) Unterbroicher Prozeß=Akten*) Lacomblet, Urkundenbuch II. 537.
Druckschrift
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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