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Satzungen des Düsseldorfer Geschichtsvereins
Entstehung
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Ueber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidetder Vorstand.

Ausschliessung eines Mitgliedes kann nur durch dieHauptversammlung bei einer Stimmenmehrheit von zweiDritteln der Anwesenden beschlossen werden.

Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der von demVerein während des Geschäftsjahres regelmässig heraus-gegebenen Schriften unentgeltlich. Bei anderen ausser-ordentlichen Veröffentlichungen setzt der Vorstand dieBedingungen der Abgabe an die Mitglieder des Vereins fest.

Die Benutzung der Vereinsbibliothek steht jedemMitgliede unentgeltlich frei.

§ 5. Ehrenmitglieder.

Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandesdurch die Hauptversammlung gewählt und erhalten alleRechte der Vereinsmitglieder ohne Beitragspflicht.

§ 6. Organe des Vereins.

Organe des Vereins sind:

i. Die Hauptversammlung,

2. Der Vorstand,

3. Der Redaktionsausschuss.

§ 7. Die Hauptversammlung.

Die ordentliche Hauptversammlung findet regelmässigjährlich einmal statt und zwar spätestens im Februar. JedesMitglied erhält zu derselben eine besondere Einladung.Ausserdem erfolgt mindestens eine Woche vor der Haupt-versammlung eine Bekanntmachung in einem vom Vor-stande bei Beginn eines jeden Geschäftsjahres zu be-stimmenden Düsseldorfer Blatte. Mit der rechtzeitigenVeröffentlichung durch die Zeitung gilt die Einberufungder Hauptversammlung als ordnungsmässig bewirkt. Inihr erfolgt der Bericht des Vorsitzenden über die Thätisr-