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tätigkeit befruchtend eingewirkt. Der allgemeinen Verfchlechterung unfererftädtifcben (Hohnform, dem Vordringen der Mietskaferne, die zur Verenge-rung des (Hohnraumes noch die des äußeren Lebensraumes hinzufügte,konnten die Baugenoffenfchaften keinen ernften (Uiderftand entgegenfetjen,da pe pch bis vor kurzem zumeift damit begnügten, auf dem durch diefeEntwickelung verteuerten Boden ihre ßäufer zu erftellen.
lüenn wir für weite Bevölkerungskreife, auch für die Minderbemittelten,muftergiltige (Hobnungsverbältniffe, alfo Kleinhäufer mit Gärten, fcbaffenwollen, fo muffen wir uns auf billigem Gelände anjledeln, wie es nicht mehrim Innern der begehenden Städte, fondern nur noch in den Äußengebietenund auf dem flachen Lande zu finden ift. Diefe Ueberpedlung in nod) un-erfchloffene und deshalb preiswerte Äußengebiete ift dem Einzelnen, befon-ders dem Minderbemittelten, deshalb unmöglich, weil er auf eine gute undbillige Verbindung mit feiner Arbeitskarte angewiefen ift, weil er auf denwirtfchaftlichen und fozialen 3 u r ammenr ) an g m ^ der übrigen Bürgerfchaftnur ungern verzichtet und auch den gewohnten ftädtifcben Komfort, Gas-,(Hafferleitung und dergl. nicht miffen will.
(Hollen wir diefe Bedürfniffe auch hl den Äußengebieten befriedigen,fo muffen wir pe organifieren. Sofern Staat und Gemeinde als die be-rufenen Vertreter der öffentlichen Intereffen hier nicht eingreifen, wird wieauf anderen Gebieten die private Initiative der Pionier des Fortfehritts feinmuffen. (Hir werden alfo gemeinnützige Gefellfcbaften oder Genoffenfchaftengründen muffen, die allein oder mit ünterftü^ung von Staat und Gemeindedas für die Änfiedlung erforderliche Gelände im großen Maßftabe und zubilligem Preife zufammen kaufen und unter Berückpchtigung der Verkehrs-und CHobnungsbedürfniffe der künftigen Änfiedler nach einem technifcb undkünftlerifch muftergiltigen Bebauungsplan erfcbließen. Durch eine fcharfeBauordnung werden wir dann der übermäßigen baulichen Ausnutzung desBodens entgegenwirken und die Clleiträumigkeit der Bebauung für alle3eiten fkherftellen.
Durch die baupolizeiliche Feftlegung der Clleiträumigkeit ift jedoch nochkeine Gewähr dafür gegeben, daß diefer Vorzug dauernd auch den Minder-bemittelten zugute kommt. In unfern modernen Villenorten feben wir, wiegrade diefe baupolizeilichen Befcbränkungen dadurch, daß pe eine bevor-zugte Cllobnlage fcbaffen, vielfach zur Verteuerung des Bodens und damitauch des Cllohnens beitragen.
Wollen wir die Vorteile weiträumiger Bauweife auf billigem Geländeauch für die 80—90 pCt. der Bevölkerung, die auf Kleinwohnungen ange-wiefen ift, dauernd ficherfteilen, fo muffen wir alle uns zu Gebote flehen-den Mittel anwenden, um die fpekulative Verteuerung der Boden- undWohnungspreife auszufchließen und um den Wertzuwachs, den das bisher[andwirtfehaftlich benützte Gelände durch die Änfiedlung erfährt, der Ge-famtheit der Änfiedler zugute kommen zu laffen, nicht aber einigen zu-fälligen Bodenbefitzern und Spekulanten.