Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
629
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Pandect. L. XLV. Tit. 1. De verborum obligationibut.

Stichus ans einem freien Menschen wieder ein Sclave wird,weil alsdann ein und dieselbe Ursache befreiend oder verpflich-tend dafür wirken würde, was man entweder nicht geben odergeben kann 68 ). Nun würde zwar, wenn der Eigenthümerein Schiff, was [ein Anderer] durch Stipulation Jemandem ge-lobt hat, aiiseinandergeschlagen, darnach aber aus denselbenPlanken wiedcrzusammengefügt hätte, weil es dasselbe Schiffwäre, seine Verpflichtung wiederanfangen. Und hierfür könnte,wie Pedius schreibt, auch noch folgendes Beispiel angeführtwerden: Wenn ich mir aus einem Landgute hundert KrügeWein stipulirt hätte, so würde ich abwarten müssen, bis ererzeugt wird, und wäre er zwar erzeugt, aber ohne Schulddes Versprechers wiederaufgezehrt worden, so würde ich wie-derum abwarten müssen, bis er erzeugt ist und gegeben -wer-den kann, und so wird also abwechselnd die Stipulation baldausfallen, bald wieder eintreten. Allein diese Beispiele sindganz verschieden. Denn wenn ein freier Mensch versprochenWorden ist, darf auf eine Zeit der Sclaverei so durchaus garnicht gewartet werden, dass nicht einmal eine solche Stipu-lation über einen freien Menschen zugelassen werden darf:Gelobst du mir Jenen zu geben, wenn er Sclave ge-w orden — oder jenen Platz, wen« er aus ein ein hei-ligen oder geweihten ein profaner geworden seinwird — weil für den Augenblick hier keine Verbindlichkeiteintreten, und nur Das, was seiner Natur nach möglich ist,Gegenstand einer Verbindlichkeit werden kann. Beim Weineaber nimmt man an, dass nicht ein bestimmter Gegenstand,sondern eine Gattung stipulirt werde, und es wird stillschwei-gend die Zeit miteinbegriffen [wo er erzeugt wird]. Ein freierMensch dagegen ist ein bestimmter Gegenstand, und es aufeinen Unglücksfall oder ein widriges Schicksal eines freienMenschen abzusehen, ist weder dem natürlichen noch dem bür-gerlichen Rechte gemäss, denn nur über solche Gegenständegehen wir rechtsbeständig Rechtsgeschäfte ein, welche unsermGebrauche und Eigenthnm sofort unterworfen werden können.Und ist das Schiff in der Absicht zerschlagen worden, mn die

68) Hiermit widerlegt Paul, den Grund der differirenden Ansichtdes (I eis us, den er in Bezug auf das folgende Beispiel vomSchüfe i" l- 08. §. 8. de Solution, anführt und widerlegt.Die Verbindung des ganzen §. ist, wie öfters in diesen Fal-len, und namentlich bei Paul, sehr dunkel; zur Erläuterungniuss man nach obiger Stelle eigentlich hinzudenken: Für dieentgegengesetzte Meinung Hesse sich nun zwarnoch Folgendes anführen. Man sehe über diese Stelle,ganz besonders den weitläufigen Cominentar des Kanins del]U a ii z a n o ad til. de V. 0. llccitat. Pars 11. c, 2. §. 1 — 4.(T. M. VU. 190. IUI.) D. R.