Panjjkct. L. XLV. Tit. 1. De virburum obligationibui. 613
sich stipulirt Iiat, dem Stiptilator das Gebäude zu errichten •oder wenn Jemand, nachdem er dem Tiliiis versprochen, dassMnevius ihm sein Landgut geben, oder im Fall dieser esnicht hergäbe, er eine Strafe zahlen wolle, hierauf von demMaevius stipulirt hat, dass er dem Titius das Landgut gebenwolle; oder wenn endlich Jemand das Unternehmen, wag erselbst übernommen, wieder weiter verdungen hätte: so stehtihm bekanntlich ans der Vermiethung eine analoge Klage zu.§. 22. Wenn Jemand daher stipulirt hat, dass [einem Dritten],wo sein Interesse es erfordert, gegeben werde, so wird dar-aus folgen, dass die Stipulation gültig ist. §. 23. Daher wirdauch die Stipulation gültig sein, wenn ich mir stipulirt habe,dass meinem Geschäftsbesorger oder meinem Gläubiger gege-ben werden solle; weil es mein Interesse betrifft, dass ent-weder die Strafe nicht verwirkt, oder die zum Pfände gege-benen Grundstücke nicht verkauft werden. §. 24. Wenn da-her Jemand stipulirt hat, dass du jenen stellest, so liegtkein Grund vor, weshalb hier keine Verbindlichkeit vorhan-den sein sollte. §. 25. Wir können uns versprechen lassen,dass ein heiliges Gebäude oder ein geweihter Ort erbauetwerde; indem wir sonst auch nicht einmal aus einer Veranie-thung -würden klagen können.
39. PAUL. üb. XII. ad Salin ___Ein Herr, der seinem
Sclaven stipulirt, erwirbt sich, und auch der Vater, der demSohne [stipulirt], so weit es die Gesetze nachlassen.
40. POMPOJV. üb. XXVII. ad Sabin. — Wenn meinSohn meinem Sclaven stipulirt, so wird- mir erworben.
41. ULP. üb. L. ad Sabin. — Wenn Derjenige, der«ich an den Kaienden des Januar stipulirt, hinzufügt, anden ersten oder nächsten, so ist Alles hier so klar, das» keinZweifel obwalten kann'. Wenn er aber auch von dem zwei 16 uoder dritten, oder irgend einem andern spricht, löster aHf gleiche Weise den Zweifel. Fügt er aber nicht hinzu,an Welchen Kalcndcn des Januar, so kommt es auf die that-sächliche Erörterung au, was er etwa gemeint haben möchte,d. i. was unter ihnen Gegenstand der Verhandlung war.Denn überall gehen wir nach Dem , was beabsichtigt wordenist, «nd nehmen diese [Kaienden] an. Erhellt dies aber nicht,so ist nach Dein, was Sabiuus annimmt, zu entscheiden,dass man nemlich auf die ersten Kaienden des Januar sehenmüsse. Wie aber, wenn Jemand an dem Tage der Kalen-den selbst eine Stipulation eingegangen, was nehmen wir als-dat)» an? Meiner Meinung nach ist anzunehmen, dass die fol-genden Knienden gemeint gewesen sind. §. 1. So oft aberbei Verbindlichkeiten kc»i Tennin bestimmt wird, so inussdie Schuld sofort entrichtet werden, wenn nicht der hinzöge-