Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
605
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Pändect. L. XI.V. Tit. J.

selbe zweimal verspricht, der ist ans diesem Rechtsverhält-nisse 22 ) mehr nicht als einmal gehalten.,

19- Idbim lib. XV. ad Sabin. — Wenn eine Stipulationdahin eingegangen worden ist: zu geben, wenn durchdeine Schuld ein e Ehescheidung eintreten würde;so ist diese Stipulation nichtig, weil wir mit den in den Ge-setzen bestimmten Strafen uns begnügen müssen, es müsstedenn durch die Stipulation dieselbe Höhe der Strafe festgesetztwerden, welche das Gesetz bestimmt.

20. ULP. lib. XXXIV. ad Sabin. — Stipulationen fol-gender Art: Gelobst du mir zu geben, was dir Titinsschuldig ist, wenn er aufhören sollte, dein Schuld-ner zu sein, sind nicht rechtsungültig; denn die Stipulationgilt wie jede andere unter einer Bedingung eingegangene.

21. POMPON. lib. XV. ad Sabin. — Wenn nach er-folgter Ehescheidung 23 ) Diejcnijve, welche keine Mitgift hat,sich Namens der Mitgift hundert stipulirt, oder Diejenige,welche nur hundert als Mitgift hat, sich ebenfalls zweihun-dert Namens der Mitgift stipulirt, so kommen, wie P r o c u-lus sagt, wenn Diejenige, deren Mitgift nur hundert be-trägt, sich zweihundert dafür stipulirt, aus der Stipulationihr ohne Zweifel nur hundert zu; die übrigen hundert abermüssen ihr in Folge der Mitgiftsklage entrichtet werden. Manmuss daher annähmen, da-ss, wenn sie auch gar keine Mitgifthat, dennoch hundert in Folge der Stipulation ihr zukommenmüssen; sowie, wenn einer Tochter, einer Mutter, einerSchwester oder irgend einer Andern Etwas anstatt der Mit-gift vermacht worden wäre, das Vermächtniss rechtsgültigsein würde.

22. PAUL. lib. IX. ad Sabin. — Wenn ich mir Das,was ich für Gold hielt, während es Erz ist, von dir stipulirthabe, so wirst du mir zwar nur für dieses Erz gehaltensein, weil wir über den Gegenstand einig waren, allein ichkann gegen dich aus der Clausel der Arglist klagen, wenndu mich wissentlich betrogen hast 24 ).

23. POMPON. lib. IX. ad Sabin. — Wenn du mir inGemässheit eines Vermächtnisses oder aus einer Stipulation 25 )einen bestimmten Sclaven geben inusst, so wirst du mir nach

22) Unser Text mit Hai. und mehrere Cod. lesen: id ipso jure;es ist aber die Flor, id co jure beibehalten worden.

23) Vgl. hierzu /. 66. D- sohlt, mairim. §. 4. (24. 3.) u. I. ult. C.de novalion.

24) Clausula, so nennen die Rechtsgelehrten den Thcil der Sti-pulation, welcher die Worte enthielt, das« Betrug fern bleibensollte. 15 ii ss. nach /. 4.

25) S. hierzu Glück*« Comm. XIII. S. 289. 295.