IVndkct. L. L. TU.8. De admiiiislrdl. rer. ad cieil. ftrtinenl. 1J89
chen aber nachher ein Volksschiuss (lex) gefasst wurde, dassBt Hämischer Bürger sein solle; auch »oll er Pralor gewe-sen sein.
Achter Titel.
De adminislralione verum ad civitates
pertine?itiiim.
( Von Verwaltung des sliidlüchen Vcrm'ugcnt )
1. ÜLP. üb. X. Disput, — Was einer Sladt zu einerRewissen Bestimmung- -vermacht wird, darf nicht zu andern^Wecken verwandt werden 194 ).
2. lüKM lil). HI. Opin. — Nach Maassgabc der letzten.Verpachtung- darf man die früheren Pachte 1 , die ihre eigenenVerabredungen gehabt haben, nicht schlechterdings beurtlicileir.»• 1. Was Jemandem in eigenem Namen auszuüben nicht ge-mattet ist, das darf er auch nicht durch vorgeschobene Perso-Tv n tuun ' WeOB also ein Becurin unter dem vorgeschobenenHainen Anderer Gemcindogrundstü'cke pachtet, deren lirpach-^">g- den Decurioncn verboten ist l9s ), so sind die gezogenen
yitziingen gesetzmassig- zurüekzufodern. §. 2. Was von dem"ctreidelbnds zu andern Zwecken verwendet worden ist, muss
"t dein gebiihrendeu Zuwachs 19G ) seiner Bestimmung- zurück-s*gebea werden; ist also [darauf] auch gegen einen Abwe-senden erkannt worden, so ist eine Beschwerde darüber grund-
s j doch niuss die VerwalUingsiechiiiing- nach der Gluubwür-
'Kkeit der Ausgabe und Einnahme festgestellt werden. §. 3.
er zum Getreidcfoiids itir eigene Rechnung schuldet, dir
"'»ss möglichst bald zahlen; denn Getreidegelder, als bei der
Witten. Gemeindeverwaltung- unentbehrlich, dürfen in der Zah-
I 8 nicht aufgehalteu, sondern es miisseu die Schuldner, diea * Gemeinwesen in dieser Beziehung hat, durch den Statt«8 ter der Provinz zur Zahlung- angehalten werden 1<J7 ). §. 4.
> was Jemandem zum Ankauf Yon Getreide gegeben
• r'i'i ' St ' ln,,ss dem Gemeinwesen wiedererstattet, nicht
) Auslagen abgerechnet werden. Sind aber die Getrei-
W) Ausser auf kaiserliche Ermächtigung. JRr. 4. h. f., fr. 7.l'r. de oper. pitof. 50. 10. Tiberius konnte zwar als Kaisereinmal hierin seinen Willen nielit gegen den Senat durchsetzen.Svueti Tib. c. 31.; aber üuetonius erzählt dies nur als'Be-weis seine,. Indolenz.
J;'> ,r - 6'. §. 2. de decur. et ß{. 50. 2.
Um v il V, ™';;>'*i'iseu. S. ii. §. 5. h. fr.V pls »areu dies ulso Sachen exiraordinariae coguitiontt. S. u.
l<j Tit \ ';;• Nft*e,.255,'«ra; Aeltere.