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folge nicht zu bleiben. §. 6. Durch ein Rescript Kaiser Ves-]> a »i a n s ist allen Städten vorgeschrieben, nicht mehr alsje drei Abgeordnete zu senden.
5. SCAEVOLA lib. I. Regul. — Dem Abgeordnetenwird die Zeit angerechnet, seit welcher er zum Abgeordneten*erwählt worden ist, nicht [blos] die, seit welcher er inRom angelangt ist. §. 1. Ist es aber nicht gewiss, ob erAbgeordneter sei oder nicht, so untersucht dies der Prätorin Koni.
6. ULP. lib. IV. de off. Prorons. — Dass ein Soh»seines Vaters wegen nicht davon befreit ist, Abgeordneter Wwerden, hat unser Kaiser mit seinem Vater 187 ) folgenderge-stalt an den Claudius Callistus rescribirt: Was du ver-langst, dass du wegen des Postens als Abgeord-neter, den dein Vater versieht, frei davon seist,Abgeordneter zu werden, dieses wird bei denFreizeiten der Aemter, die mit Aufwand verbun-den sind, mit Hecht beobachtet; bei der Mühwal-tnng als Abgeordneter, die blos durch Diensteverrichtet wird 188 ), ist etwas Anderes.
7. PAP1N. lib. I. Resp. — Ein Decurio übernahm f« rseinen Vater das Amt eines Abgeordneten; dadurch wird derSohn nicht überhoben, nach seiner lieihe auch als Abgeordne-ter zu reisen 189 ), der Vater aber kann auf zweijährige H e 'freiung Anspruch machen, weil er durch seinen Sohn das A" 1 'als Abgeordneter verrichtet hat.
8- PAUL. lib. I. Respons. — Paulus hat geantwortet:wer Abgeordneter gewesen sei, dürfe innerhalb der bestim 111 'ten Befreiungszeit nicht wieder zu Führung einer öffentlichenAngelegenheit gezwung-en werden, wenn es auch in deinse»'ben Rechtsstreite wäre. §. 1. Die Kaiser Anton in us " n "Severus an den Gennaims Silvanus. Wer Abgeord» e 'ter gewesen ist, geniesst eine zweijährige B e 'freiung, und es kommt nichts darauf an, ob et[an Uns] abgeordnet worden ist, während Wir '"Rom, oder während Wir in einer Provinz Uns "";'hielten. §.2. Paulus hat begutachtet: ein Abgeordneter dn'rtweder mit fremden, noch mit eigenen Geschäften sich abs 6 'ben; darunter sei jedoch nicht zu rechnen, wenn Jemand <* ePrätor, seinein Freunde, unentgeltlich mit llath beistehe.
9. Idem lib. III. Respons. — Paulus hat begutacM e 'wegen eines Schadens, den ein Abgeordneter während "
187) Caracalla mit Sept. Severgs.
188) S. fr. 18. §. 12. de mun. et hon. 50. 4.
189) Fr. 13. h. t.