PiNDECT. L. h. Tit. 6. De jure immunitalit.
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nehmen; dass dies so zu halten sei, Laben die kaiserlichenBrüder i70j rescvibirt. Aus diesem fürstlichen Rescripte ist*« ersehen, dass es nicht, um die Pächter zu ehren, eingeführtis t, sie nicht zu städtischen Leistungen heranzuziehen, son-dern damit nicht ihr Vermögen verringert werde, -welchesdem Fiscus verhaftet ist. Daher kann matt fragen, xb derStatthalter oder Proctirator des Kaisers, auch wenn sie irei-willig- sich zu städtischen Diensten erbieten, solches ihnen■verwehren müsse? Und es ist richtiger, dies zu behaupten,dafern sie nicht mit dem Fiscus die Rechnung schon ausge-wichen haben. §.11. Auch die Gutspä'chter des Kaisers sindfrei von städtischen Diensten, damit sie zur Bewirtschaftung.ae >" Kammergnfer desto tüchtiger seien. §. 12. Manchen In-nungen oder Zünften, welchen das Recht, sich zu einigen,To "i Gesetze ertheilt ist 171 ), wird Befreiung zugestanden,»emlich solchen Innungen oder Zünften, worin man wegenseiner Kunstfertigkeit aufgenommen wird, wie die Zunft derMetallarbeiter und andre, die gleichen Ursprung haben. Diesist deswegen eingeführt, damit sie die unentbehrlichen Arbei-te» zum gemeinen Resten verrichten können. Es wird auchnicht Allen insgemein, die in eine solche Innung aufgenom-men sind, die Befreiung gestattet, sondern nur den Künst-lern. Auch können nicht Leute von jedem Alter darin auf-genommen werden, wie.Kaiser Pius rescribirt hat, welcherMenschen von einem Alter, worin man allzu lenksam oder2 « schwach ist, ausschloss. Nach vielfälligen VerordnungenKönnen auch nicht einmal Solche, die ilir Vermögen vermehrtnahen nnd zu Traguug der städtischen Leistungen im Standesind, die Vorrechte, welche den dürftigem in die Zünftevertheilten Leuten gegönnt sind, für sich anziehen. §. 13.Diejenigen, welche in Innungen aufgenommen sind, diaBefreiung gewähren, wie die der Schiller, müssen, wennsie die Ehre des Decnrionats angenommen haben, zu Leistung«ilentlicher Dienste angehalten werden, wie ich dies aus Er-fahrung weiss und es auch durch ein Rescript des Kaisers"ertiuax als bestätigt erscheint.
6. TARRUNT. PATERN. Hb. I. Militär. — Einigen«2)gewährt ihre Lage einige Freiheit von wichtigern Diensten;dahin gehören Messkünstler, der Gehülfe 173 ), Krankenwärter,
170) S. Note 11. Tit. 1.
171) Fr, 1. pr. quud cujusc. univ. nom. 3. 4.
172) Die Nachbenannten stehen alle, ohne selbst Soldaten zusein, in einiger Beziehung zum Kriegsdienst.
173) Optio ist ein Gelaufe irgend <ini\s Milit.iii ■heainten, den ersich selbst wählte. Da das Wort im Singular steht, so scheint