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4 (1832)
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777
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1'a.ndkct, L. XLVI. Tit. 4. De acccptilatimte.

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der Wille [zu pncisriren] nicht vorhanden sein? Warum nicht?Wir wollen uns denken, dass Der, welcher durch Acceptila-tion erliess, obwohl er wusste und unterrichtet war, dass dieAcccptilation nichtig sei, doch so aeeeptilirte; wer zweifelt,dass kein Pactum vorhanden sei, da er den Willen zu pacis-ciren nicht gehabt hat? §. 1. Ein gemeinschaftlicher Sclavekann ebenso, wie er für den einen von seinen Herren stipn-liren kann, auch für einen von seinen Herren um die Acccp-tilation fragen, und befreit denselben dadurch ganz und gar;und dieser Meinung ist Octavenus. §. 2. Ein gemein-schaftlicher Sclave kann durch Acccptilation auch den einenvon seinen Herren von dem anderen befreien; das hat nem-lich auch Labeo angenommen; so hat er in dem Buche l'i-thana geschrieben: -wenn er vom ersten Herrn dem zweitenHerrn, seinem Gesellschafter Etwas stipulirt habe, so könneer den zweiten um die Acccptilation fragen, und so den ersten,welchen er selbst verbindlich gemacht hatte, durch Arceptila-tion befreien; so geschehe es, dass durch einen und denselbenSclaven die Verbindlichkeit sowohl begründet, als aufgehobenwerde. §. 3. Durch Acccptilation kann nur Das erlassen war*den, was durch Worte abgeschlossen worden ist. Denn dieAcceptilation hebt eine Verbindlichkeit aus Watte« auf, weilauch sie selbst durch Worte geschieht; denn es kann ja Nichtsdurch Worte aufgehoben werden, was nicht durch Worte cou-trahirt worden ist. §. 4. Ein Haussohn macht durch ein Ver-sprechen seinen Vater nach dem Civilrccht nicht verbindlich,aber sich macht er verbindlich; deshalb kann der Haussohnum die Accepth'ation fragen, damit er sich befreie, weil erselbst verbindlich ist; der Vater aber richtet dadurch, dass erum die Acceptilation fragt, Wichts ans, weil nicht er selbstverbindlich ist, sondern der Sohn. Dasselbe wird auch beieinem Sclaven zu sagen sein; denn auch ein Sclave kanndurch Acceptilation befreit werden, und es werden auch hono-rarischc Verbindlichkeiten [durch dieselbe aufgehoben,] wennetwa solche gegen den Herrn vorhanden sind, weil wir dasals Recht befolgen, dass die Acceptilation dem Völkerrecht an-gehöre 15 °). Und darum glaube ich, dass auch auf Griechischeine Acceptilation vorgenommen werden könne, wenn sie nurso vorgenommen wird, wie es mit lateinischen Worten zugeschehen pflegt: E/.i'S Xußwv ärjvugta ruoa; l'xw Xußt'iv.[nimmst du so und so viel Denare für empfangen au? Ichjiehine sie für empfangen an.J

150) S. Dirksen im Rhiejn. Mus. Bd. 1. S. 45., und HugoLehrt. (]. Gesch. d. K. K. bis auf Justin. 11. Aufl. (183^0

8. 948.

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