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94 Pandect. L. XXXIX. Tit. 5, De donationibm.
an bewstitiitum eingegangen ist, kann mit der Klage pecttniae c& ] la s t, ii bstitutae nicht auf das Ganze, sondern blos auf so viel bela"! iestamenwerden, als er gewahren kann: denn man fand für gut, 9 * " eu Senijden Ileclitsgrund und den Ursprung des Constitutuins m* a,j er demGewicht zu legen, als auf die darauf gegründete Klage. EV mic « nicLbo trägt auch, wer aus dem Rechtsgrunde der Schenkung *** Wu rde anurtheilt worden, niclit vergebens darauf an, dass er mit der Kl"« & en ■> dieder rechtlich entschiedenen Sache nur auf so viel belangt vf e ' yanze zude, als er zu leisten im Stande ist. §. 1. Wenn dem TW» JJ» e 'le? DSchenkungs halber Geld nnter der Bedingung vorgezählt v? 0 ' j°'p konden ist, dass solches sogleich dem Schenker als Darlelm geg* *'™theilebell werde, so hindert dies die Uebertragung des Eigentum 1 '' ^"dgut;rechtes nicht, und es wird deshalb, wenn dieselben G& 5j';'" e ) da:Btiicke dem Schenker geliehen werden, ein neues Eigenthn^ la gen übrecht darauf erworben. §. 2. Stummen und Tauben ist * ^lben. ]Sclienken niclit untersagt. §. 3. Wenn ein Erster Dir schjjj fachtenken wollte, Du aber einem Zweiten zu sclienken den WÜ 1 ' vo «endet:hattest, und der Erste dem Zweiten, nach Deinem Will* |- 2. Einim Wege der Stipulation ein Versprechen gemacht hat, * . ,eo Gewird die Schenkung vollendet, und weil der Erste dem ZK* ^ ,usen: sten, von welchem er belangt wird, nichts geschenkt hat, ' f"'^ St _ enwird er auf das Ganze, nicht auf so viel, als er zu leisten venv^ / n » c ' obverurtheilt. Und ein Gleiches wird beobachtet, wenn Jetn»* '«achtenals Schenker, auf Unterstellung Dessen, der die Schenk« 1 ' so se * dieerhalten sollte, dem Gläubiger desselben ein Verspreche« vmacht hat: denn auch in diesem Falle führt der Gläubi»[nur] seine eigne Sache. n
34. PAUL. lib. 5. Sentent* — Wenn der Vater auf «' „ "Namen seines, aus seiner Gewalt entlassenen Sohnes, in * cnAbsicht [ihm damit] eine Schenkung [zu machen], Geld a"?geliehen, und der Sohn dessen [Zurückzahlung für sich] 9 Tode f »pulirt hat, so kann nicht bezweifelt werden, dass die Sci^ w * a "kung dein Hechte selbst zufolge vollzogen sei. §. 1. "W" j„ber dj "^Jemand Einen von Slrassenräliberii öder Feinden befreit ''', g r i ^ sennd etwas von ihm empfängt, so ist dies .eine unwiderriif' n^ *"clie Schenkung: denn es ist solches eine Belohnung für e ' ' ^ausserordentliche Bemühung zu nennen, was, in Betracht ^ B ; el)ze j*erfolgten Rettung' , nicht nach einein bestimmten Maasse »»f u ■ ,messen werden darf. . u i °
35. SCAEVOLA lib. XXXI. Dig. — Tithis schrieb ' 2ll "^ 0u«einen Freigelassenen einen Brief in folgenden Worten Tit' ^^ * n > _ s <entbietet seinem Freigelassenen Stichus sei> ,e fge j ( j i Weit<
Grnss. Durch diesen von mir eigenhändig £j u __ > "w
gehrieb enen Brief thue ich Dir zu wissen, das» ' T~ —Dir bei Deiner Freilassung aucliDein ganzes S 0 ^ * J ü(1 y»idergut, was Du an Forderungen sowohl, als ß""