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4 (1832)
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87
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Pandect. L. XXXIX. Tit. 5. De tlonalionibttt.

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Früchte schenke, so werden die bezogenen Früchte in dieSchenkung miteinzurechnen sein. §. 2. Was der llnussolmauf Geheiss, oder mit Zustimmung seines Vaters verschenkti>at, ist eben so anzusehen, als ob der Vater es selbst ver-schenkt habe: oder wenn Du meine Sache, mit-meinem Willen,dem lnius i„ Deinem Namen schenkst. §. 3. Verschenkt"«um nur werden, yyas Eigen thuin des Beschenkten wird.

10. PAUL. lib. XV. ad Sab. — Einem AbwesendenKann eine gültige Schenkung gemacht werden, man mag ihmLß.twas] durch einen Ueberbringer senden, oder, was er be-reits besitzt, als Eigenthum ihm überlassen. Weiss er aber«•cht, dass die in seinem Besitze befindliche Sache ihm ge-schenkt worden sei, oder hat er die ihm übersendete Sachenicht erhalten, so wird er nicht Eigenihiimer der geschenkten™che, wenn solche auch durch den Sclaven des Beschenkten«bergendet worden wäre: es sei denn, dass die Sache dessenBClayen in der Absicht gegeben worden ist, dass sie sogleichsein Eigenthum werde.

11. GAJ. üb. III. de legal, ad Ed. Praet. url. —Wenn es sich um den Umfang der Schenkung handelt, soist anzunehmen, dass sich die Schenkung weder auf die Jungen,noch Früchte, noch Micth- und Pachtgelder mit erstrecke").

12. ULI», lib. HI. Disput. _ >Ver sich durch eine Schen-Kttngverbindlich gemacht, wird nach den Jlescripte des Kai-sers 1 i, ls auf so viel verklagt, als er leisten kann 78 ); dochWird, was er seinen Gläubigern schuldet, in Abzug gebrachtwerden müssen-, das aber, wozu sich Einer [einem Dritten]«jus dem nämlichen Rechtsgriinde *8) verpflichtet hat, wirdderselbe nicht abziehen därfan.

13. Iuejyi lib. VJI. Disput. — Jemand, der mir eineSchenkung machen wollte, übergab die Sache einem Sclaven,

er um; und dem Titius gemeinschaftlich gehörte: der Sclave

niei"e, S Ti e ' ltWC ' (er i " dcr Absicht in Empfang, um sie fiteicn lneilhaber, oder in jener, um sie für mich und meinen

uli im gewählten Uebcrsetzuugi der Sinn des Gesetzes die-ser tass uev Beschenkte keinen Anspruch auf die Acceasio-nen habe, wenn solche nicht ausdrücklich in der Schenkung«<it einbegriffen wurden.

'%}^l- dadurch sein( ■'• staiulesgen.üsseii Unterhalt zu beein-"«•■chtigcn.

79) D - h - gleichfalls durch Schettkumr.