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5 (1832)
Entstehung
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10 Von der Verbesserung u. zweiten Bearbeitung des Just. Codex.

Von der Verbesserung und zweiten Bearbeitungdes Justinianeischen Codex.

Der Kaiser Caesar Flavius Juslinianu s, TJeberivindrr der Aleman-nen, Gothen, Franken, Germanen, Anter, Alanen, Vandalcnund Afrikaner, der Fromme, Glückliche, Glorreiche, Siegervnd Trinmphator, der allezeit Frhabcnc, an den Senat derStadt ConstanlinQjtel.

Am Herzen liegt es Uns, erwählte Väter, das StrebenUnseres Geistes immerdar auf das gemeine Beste eifrigst zurichten, damit nichts, was Wir begonnen haben, unvollendetbleibe. Wir entschlossen Uns daher gleich beim Anfang Un-serer Regierung, die kaiserlichen Constitutionen, welche iuverschiedenen Sammlungen zerstreut waren, und welche durchWiederholungen sowohl, als auch durch Widersprüche, einesehr schwankende Gesetzgebung bildeteu, in ein Ganzes zubringen und von allen Fehlern zu reinigen, und dies ist auchbereits durch ausgezeichnete und sehr geschickte Männer insWerk gesetzt, und von Uns späterhin bestätigt worden, wieaus den zwei früheren, von Uns erlassenen Constitutionenhervorgeht.

§. 1. Nachdem Wir aber das zu berücksichtigende, ältereRecht gesammelt hatten, erliessen Wir in neuerer Zeit so-wohl 50 Entscheidungen, als auch sehr viele andere Constitu-tionen, welche zur Erreichung des beabsichtigten Zweckesbeitragen, und durch welche der grö'sste Theil der alternGesetze verbessert und vereinfacht worden ist, auch habenWir iu unseru Institutionen und Pandecten das ganze alteRecht von überflüssiger Breite befreit und nur einen Auszugdavon gegeben.

§. 2. Da aber Unsere neuern Gesetze, sowohl die Ent-scheidungen, als auch diejenigen Constitutionen, welche nachder Abfassung Cnsers Codex erlassen worden sind, sich ausser-halb dieser Rechtssammluiig befanden, und Unsere Fürsorgeund Berücksichtigung' insofern in Anspruch zu nehmen schie-nen, als mehrere derselben wegen spater eingetretener Ver-hältnisse eine zweckmässige Veränderung und Verbesserungerheischten, so haben Wir es für nöthig gehalten, durch denTribonianus, (F. Krcels.) Mag. Exquaest. und j'Jxcons.den gewissenhaften Beförderer Unseres Unternehmens, denDorotheus (V. Magnif.) Quacst. und Lehrer der Rechtezu Berytus, sowie auch durch den Bleu na, C onstanli unsnnd Joannes, die bei dem höchsten Geiichto (des l'raaf.Praet.) angestellten, beredten Sachwalter, diese Unsere (Jon-