Codex. L. VI. Tit. 42. De fideieommissis.
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befindet, so kannst du zur Zahlung nicbt gezwnngen werden.Ge<". am 28. Febr., u. d. C. der Kaiser selbst.
24. Dieselben K. u. die Cäsar, an Menostratus.
Die Erben sind nicbt verpflichtet, die Documente über diezum Fideicommiss binterlassenen Grundstücke herzugeben, wel-cbe zum Beweise ihres Ursprungs gehören. Sie müssen je-doch Sicherheit bestellen, dieselben dem Vermiichtnissberecatig-ten oder Fideicommissar, wenn es nötbig sein sollte und siesich im Besitz derselben befinden , vorzuzeigen. Geg. zu Sir-mium, am 1. Dec, u. d. G. d. IC.
25. Dieselben K, u. die Cäsar, an Juliana.
Es ist keinem Zweifel unterworfen, dass auch die eige-nen Sachen der Erben durch ein Fideicommiss hinterlassenwerden können. Geg. am 28. Febr., u. d. C. d. Cäsar.
26. Dieselben K. «. die Cäsar, an Fortunalus.
Ans der Nichtannahme eines Fideicommisses kann derEinwand der Arglist, vorausgesetzt nämlich, dass das Hecht,es zu fordern, schon eingetreten war, nur alsdann entgegenge-setzt werden, wenn Derjenige, dem das Fideicommiss hinter-lassen worden ist, es selbst ausgeschlagen hat. Da nun nachdeiner Versicherung nicht du, sondern deiu Vater solches ge-than hat, so kajin daraus für dich kein Nachtheil entspringen.Ge<". zu'Sirmium, am 12. April, u. d. C. d. Cäsar.27. Dieselben K. u. die Cäsar, an Olympias.
Die Erben können niemals angehalten werden, ein Fidei-commiss desjenigen zu jähren welcher erweislich seinenWillen geändert hat. Geg. zu Viminacmm, am 27. Sept.,n. d. Cd. Cäsar.
28 Dieselben K. u. die Cäsar, an Tiberiu-s.
Aus einem Fideicommiss, welches unter einer Bedingungden eigenen Sclaven, ohne ihnen zugle.ch die Fre.heit zu er-(heilen ungültig hinterlasse» worden ist, kann die Fxeihe*nicht i'n Aushob genommen werde». Geg. zu Iransmare,am 18. Oct., a, d. C d. Cäsar.
29. Dieselben K. u. die Cäsar, an Achilleus.
Aus einem rechtlich ungültigen t?*™»*^»,**?kein Fideicommiss beansprucht werden insofern n cht da. e-than wird, dass auch die Intestaterben dam.t belastet wordensind. Geg. am 24. Nov., u. d. C. d. Cäsar.
30 D K. Justinian an Demosthenes, I'raef. Prvct.
Da der scharfsinnig« und unzweifelhaft alle Andere über-