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5 (1832)
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Codex. L. VI. Tit. 42. De fideicommiiait.

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tern Gesetze, durch welche die Ausführung testamentarischerWillensverordnungen verhindert wurde, gänzlich aufheben undhiermit verbieten, letztwillige Verfügungen unter dem Vorwandezu entkräften, Dasjenige gelte nicht, was in denselben zurStrafe hinterlassen oder genommen worden sei; vielmehr soll esjedem Testirenden frei stehen, für die Erfüllung seines Willensentweder die Entrichtung einer Geldsumme zu verordnen odernach Belieben eine andere Vermögensstrafe aufzuerlegen siebestehe in der Entziehung der Erbschaft, des Vermächtnissesdes Fideicoinmisses oder der Freilassung, oder in der Anord-nung, dass die Gegenstände von Dem, welchem sie ursprüng-lich hinterlassen worden, auf andere Personen übertragen, oderetwas von dem Erben, Legatar oder dem mit der FreiheitBeschenkten an Andere gegeben werden solle, in sofern siediesen Verordnungen nicht nachkommen würden. Ist jedochJemand verpflichtet worden, etwas von den' Gesetzen Verbo-tenes, oder sonst etwas Schimpfliches oder Unmögliches zuthun, so bleiben ihm auch bei der Verabsäumung der Vor-schrift des Testators seine Rechte ohne allen Nachtheil vorbe-halten. Geg. zu Constantinopel, am 1. Jan. 528, u. d. 2tenC. uns. Herrn u. K. Justinian.

Zweiundvierzigster Titel.

De Fideicommissis.( Von Fideicommhien.)

I. D. K. Antoninu» an *.

Wenn du zu beweisen im Stande bist, dass D e m e t r i u sseiner Mutter und Erbin bittweise auferlegt hat, dir monat-liche Alimente und jährlich Kleidung zu gewähren, und dasssie dieser Verordnung ihres Sohnes viele Jahre, in diesemFalle wenigstens drei Jahre hindurch, nachgekommen ist, so'"'st du die Entrichtung desselben iiir die Zukunft und dieNachzahlung dessen, was du für die Vergangenheit nicht er-halten hast, zu fordern berechtigt. Geg. am 16. Aug. 212,n » d. C. d. beiden Asper.

2. Derselbe K. an Eupatriu«.

Ist auch das Fideicommiss ungültig hinterlassen worden,80 wird doch, wenn die Erben nach erlangter Kenntniss vondem Willen des Verstorbenen die Grundstücke in Gemässheitjes Fideicoinmisses deinem Grossvater zurückgegeben haben,Jrnchtlos von ihnen gegen dich wegen derselben Klage erho-be ", da man annehmen inuss, dass nicht aus dem Testamenteallein, sondern im Bewusstseiu eines hinterlasseneu Fideicom-

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