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5 (1832)
Entstehung
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1003
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Codex. L. VI. Tit. 35. De hin, quibus ut tndignis etc. 1003

benen nicht genügt worden, darf den Erben die Erbscbaft alsUnwürdigen nicbt entzogen werden. Geg. am 9. März 224,ii. d. 2ten C. d. Julian, u. Crispin.

6. Derselbe K. an Venustus u. Clementinus.Minderjährigen, welcbe das fünfundzwanzigste Jahr nochnicbt zurückgelegt baben, gereicbt, wie bereits festgesetzt wor-den ist, das Verbrecben, die Tödtung des Testators ungeräcbtgelassen zu baben, nicbt zum Nachtheile. Da ibr jedoch nacheurem Vortrage eine Anklage erhoben habt, und einige vonden Schuldigen bestraft worden sind, so habt ihr, wenn gleichDerjenige, welcher den Mord befohlen haben soll, auf weite-res rechtliches Gehör angetragen hat, einen Einspruch MeinesFiscus wegen der väterlichen Erbschaft auf keine Weise zufürchten. Jedoch ist es, wie man angenommen hat, Pflicht derkindlichen Liebe, dass ihr die Sache gegen Denjenigen vertei-digt, welcher das Rechtsmittel eingelegt bat Wäret ihr gross-jäbrig gewesen, so würdet ihr, um die Erbschaft antreten zukönnen, die Sache vermöge gesetzlicher Verpflichtung »5) auchin der Appellation»-Instanz haben führen müssen Geg. am17. Juni 229, u. d. 3tenC.d.R. Alexander u. 2ten d. Dio.

7. Derselbe K. an Vitalin.

Wenn die Rächung des Todes des Testators dämm nichtverlangt worden ist, weil die Mörder nicht haben aufgefun-den werden können, so darf dies den Erben, gegen welcbein dieser Hinsicht keine Schuld ermittelt wird, nicht zumNachtheile gereichen. Geg. am 15. März 232, ... d. C. d.Lupus u. Maximus.

8. D. K. Gordianus an Tatia.

Derjenige, welcher ein Testament falsch angefochten undseine Behauptung bis zum Ende durchgef..brt, jedoch ein un-günstiges Erken.ttniss erhalten hat, be hndet sich in einem an-deren Falle, als Derjenige, welcher die angefangene Anklagenicht fortgesetzt hat, da in jenes Antbe.l der liscus folgt, d.e-ser aber, gegen welche» kein ihm ungünstiges Erken«, msa.er-gangen ist, das Recht, seinen Aatieil zu forfcm, mcht ws*-liert. Geg. am 18. Jan. 239, u. d. C. d. K. Gordianusw. d. Aviola.

9. Die K. Dioclelianus u. Maximian*» an Aeliana.

Da nach deiner Versicherung dein Bruder durch Gift ge-

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95) Bei Minderjährigen war es eine uloa moralische, bei Gross-jährigen gesetzliche Zwangspflicnt.