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5 (1832)
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1001
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Codex. L. VI. Tit. 35. De Ms, quibus ut indignis etc. 10013. Dieselben K. u. die Cäsar, an Eutyc leides.

Den letzten Willen der Ehegattin durch eheliches Zure-den 90 ) für sich zu lenken, ist kein Verbrechen. Geg. ain28. Dec, u. d. C. d. Cäsar.

Fünfunddreissigster Titel.

De his, quibus ut indignis hereditates auferun-

tur, et ad senatusconsultum Silanianum.{Von Denen, welchen als Unwürdigen die Erbschaften wieder ent-zogen werden, und zum Silanianischen Senatsbcschluss.)

1. Die K. Severus u. Antoninus an Celer.

Erben, welche erweislich den Tod des Testators . nnge-räcbt gelassen haben, müssen zur Uückgabe sämmtlicher Nutzun-gen angehalten werden. Denn selbst vor erhobener fiscalischerKlage 91 ) können Diejenigen nicht als Besitzer im guten Glau-ben angesehen werden, welche wissentlich eine Pllicht derPietät ausser Acht gelassen haben. Für die ans dein Verkaufevon Erbschaftsstücken gelösten', oder von den Erbscbaftsschuld-nern eincassirten Gelder müssen sie nach erhobener Klage Zin-sen der Erbschaft einwerfen. Und eben dies soll auch in An-sehung der Früchte statt linden, welche sie in den Erbschaffs-giitem vorgefunden, oder daraus eingeerntet und demnächstverkauft haben. Jedoch bedarf es nur der Einwerfung vonsechs Procent Zinsen 02 ). Geg. am 18. März 204, u. d. 2tenC. d. Cilo u. Libo.

2. Dieselben K. an Verus.

Polla hat zwar die freie Verwaltung ihres Vermögens ge-habt, und es kann darum, dass der Unmündige ihr Erbe ge-worden, über die von ihr selbst beendigten Geschäfte nichtvon neuem wieder Streit erhoben werden. Willst du jedochNamens des Unmündigen das Testament, worüber Polla einenVergleich abgeschlossen hat, anfechten, so steht djr zwar frei,zu klagen, jedoch bedenke wohl, dass, wenn du den Prozessverlierst, du nicht allein den Erbtheil, welchen der Unmün-dige aus jenem Testamente erhält, und der ihm nothwendignach den gesetzlichen Vorschriften genommen werden muss,ersetzen musst, sondern dass auch der Präsident, obgleichdu anscheinend für einen Unmündigen klagst, deine Chikaue

90) Cujac. erklärt, wie auch Glück Bd. XXXIII. S. 435. be-merkt hat, sermo marilalu richtig durch blandus sermo, l/lan-ditiae marilalcs, eheliche Schmeicheleien und Liebkosungen.

91) S. hiezu Glück IM. VII. S. 565.

92) Die Glosse bemerkt hiezu: d. i. 10 von 20 Solidis im Jahr.