Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
981
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Codex. L. VI. Tit. 29. De postum lieredibus instituendu etc. 081

Aulli. Vt cum de appell. cognoscilur. §. Aliud, et §. scquenti. et §.Sivc igilur. et §. Hacc autem in fin. (Nov. CX V. c. 3.)

Wegen einer Enterbung oder Uebergehung ist dag Testa-ment nur Rücksichts der Erbeseinsetzungen ungültig', dennalles Uebrige bleibt bestehen 82 ].

Neunundzwanzigster Titel.

De postumis lieredibus instituendis, vel exhere*dandis, vel praeteritis.

{Von der F.rbcinsclzuitg, Enterbung oder Uebergehung der nacJtgc-hörnen Erben.)

1. D. K. Anloninus an Brutatius.

Wenn dem Testator nach der Errichtung- seines Testa-ments, worin er der Nachgebornen keine Erwähnung gethanhat, noch ein Sohn oder eine Tochter geboren wird, so ister ohne Testament gestorben, weil durch die Agitation, einesoder einer l\acbgebornen, deren er nicht gedacht hat, dasTestament uingestossen wird. Dass aber aus einem unige-Btossenen Testamente weder Etwas geschuldet wird, noch ge-fordert werden kann, steht rechtlich völlig fest. Geg. am 28.Juni 213, u. d. 4ten C. d. K.. Anton in. u. d. 2ten d. Baibin.

2. Die K. Diocletianus u. Maximianui u. die Cäsar, anSotericus.

Durch eine zu frühe Niederkunft der Ehegattin wird dasTestament des Ehemannes nicht umgestossen. Dagegen ist esrechtlich auch nicht dem geringsten Zweifel unterworfen, dass,wenu der Nachgeborne übergangen worden, wenn derselbeauch gleich nach der Geburt wieder verstorben ist, das uinge-stossene Testament nicht wieder hergestellt wird. Geg. zuSimiiiim am 18. Febr., u. d. C. d. Cäsar.

3. D. K. Justinianus au Joanne*, Pracf. I'iael.

Wir erachten es für Unsere besondere Pflicht, die Strei-tigkeiten der alten Juristen zu entscheiden. War nämlich einenoch im Mutterleibc belindliche Leibesfrucht übergangen wor-den, welche, wenn sie das Licht der Welt erblickte, insofernkeine andere ihr vorging, eiu Nolherbe des Vaters war,und daher durch ihre Geburt das Testament des Vaters um-stiess, 'so wurde bezweifelt, ob der JNachgeborne, wenn erzwar zur Welt gekommen, aber ohne einen Laut von sich zu

85) S. hierzu Glück Bd. VII. S. 326. u. 456. j