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5 (1832)
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962
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962 Codes, L. VI. Tit. 24. De heredibu» instituendis, etc.

eingesetzt Iiat, den er irrthiimlich für seinen Sobn hielt, nudden er, -wenn ihm bekannt gewesen, dass es ein Fremder sei,nicht eingesetzt haben -würde, von dem es hernach auch dar-gethan worden ist, dass er fremder Gewalt unterworfen war,go muss demselben nach den Verordnungen der Kaiser S e-v e r ii s und A u t o n i n u s die Erbfolge wieder genommen wer-den 63 ). Geg. am 6. Oct. 238, u. d. C. d. Pius u. Pontian.

5. Derselbe K. an Cas sianus.

Deine Gattin muss nichts desto weniger als rechtmässigeingesetzte Erbin angesehen werden, dass sie in dem Testa-mente nicht Gattin, sondern Verwandte genannt worden ist.Geg. am 27. Sept. 241, u. d. 2ten C. d. K. Gordianusu. d. Pompej anus.

G. D. K. Philippus «. der Cäsar Philippus an Antonius.

Wenn deine Gattin dich, ihren Ehemann, der Compensa-tion einer Schuld halber zum Erben eingesetzt hat, so würdedeinem Verlangen, wornach du ausser deinem Erbtheile auchnoch die Rückzahlung der Schuld forderst, nicht allein dasstrenge Recht, sondern auch der letzte Wille des Verstorbe-nen entgegenstehen. Geg. am 18. Febr. 246, u. d. C. d.Praesens u. Albinus.

7. DieK. Dioclct ianus u. Maximianus an Zizon.

Auch bei den Ausländern kann Niemand einen Anderndurch Adoption zu seinem Bruder macheu. Indem daher Das,was nach deinem Vortrage dein Vater zu thun beabsichtigt hat,ungültig ist, so muss der Präsident der Provinz dafür Sorgetragen, dass das Erbtheil, welches Derjenige, über welchen dudich beschwerest, als zum Erben eingesetzter Adoptivbruderinue hat, dir wieder ausgeantwortet werde. Geg. am 3. Dec.285, u. d. 2ten C. d. Diocletian. u. d. Aristobulus.

8. Dieselben K. an Hadrian.

Es ist keinem Zweifel unterworfen, dass ein (Kollegium,insofern es nicht dafür mit einem besoudern Privilegium ver-sehen ist, keine Erbschaften erwerben kann. Geg. am 23.Mai 290, u. d. 4ten u, 3ten C. d. K.

9. Dieselben K. u. die Cäsar, an Julia.Es ist angenommen worden, dass man einem Fremden

63) Jedoch nicht vom Fiscus, sondern sie nun an diejenige 11herausgegeben werden, welchen sie ohne das Testament zuge-fallen sein würde. (Glück Bd. XXX.1U. S. 422. N. 42.)