Codex. L. VI. Tit. 21. De testamento militit.0. Derselbe K. an Valeriut.
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So wie es rechtlich feststeht, dass von einem Soldaten,Welcher, von der Existenz eines Sohnes unterrichtet, Anderezn Erben eingesetzt hat, angenommen wird, er habe densel-ben «tillschweigend enterbt; so unterliegt es mich keinemZweifel das.s, wenn er mit dein Dasein des Sohnes nichtbekannt, Andere zu Erben ernannt hat, dem Sohne die Ent-ziehung der Erbschaft nicht zum Nachtheil gereicht, sondernderselbe, da das Testament auf keine Weise gültig ist, wenner in der väterlichen Gewalt sich befand, zur Erbfolge gelangt.Geg. am 3. Oct. 238, n. d. C. d. Pins u. Pontianus.
10. D. K.I'hilippus u. d.Ciis.Philippus an d. Soldaten Justin.Wenn ein Soldat, weil er von der Schwangerschaft sei-ner Gattin nicht unterrichtet war, seine Tochter übergangen,oder durch ein falsches Gerücht verleitet, sie für todt zu hal-ten, ihrer im Testamente nicht erwähnt hat, so kann ein sol-ches Stillschweigen keineswegs als Beweis einer Enterbungangesehen werden. Hat aber ein Soldat seiner Tochter indem Testamente gedacht, und ihr, ohne sie zur Erbin einzu-setzen, ein Vermächtniss ausgesetzt, so hat er sie enterbt.Geg. am 21. Mai 246, «. d. C. d. Praesens u. Albinus.
11. Derselbe K- «. Cäsar an d. Soldaten Aemilianus.
Es ist durchaus unstreitig, dass auch in dem Testamenteeines Soldaten cantatorische Erbeseinsetzimgen ohne Wirkungsind. Geg. am 25. Jm» 246, u. d. C. d. Praesens u. Albin.12. Derselbe K. u. Cäsar an Domitia.
Es ist rechtlich ganz ausgemacht, dass das Falcidische Ge-setz auf das Testament eines Soldaten sowohl bei Vermächt-nissen als Fideicommissen keine Anwendung findet. Sollteujedoch Ansprüche gemacht werden, welche die Kräfte desNachlasses übersteigen, so kannst du dich dagegen durch die«ir zustehenden Rechtsmittel schützen. Geg. am 2. Juli 246,w. d. G. d. Praesens u. Albinus.
13. Die K. Valerianus u. Gallienus an Claudia.
Nur über das im Lager befindliche Vermögen ist Unseren"Wegen eines militärischen Verbrechens zum Tode verurtheil-ten Soldaten und Centurionen ein Testament zu errichten nach-gelassen, und die ohne Testament verstorbenen beerbt aus ei-genein Hechte der Eisens 20 ). Geg. am 5. Aug. 25j , u. d.3teji u. 2ten C. d. Valerjan. u, Gallien.
20) Glück »«zieht die. Worte.;»« proprio auf bona J"»^'"^'und führt dafür Donellus, Finestics und VHflW*»« 1 »,