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5 (1832)
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917
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Codkx. L. VJ. Tit. 8. De jure aureorum annulorum etc. 917

ist, nach dem Rückfall in die Sclaverei durch Reue sich würdig;gezeigt haben, wieder in den Römischen Staat aufgenommenzu werden, so soll ihm doch die Wohlthat der Freiheit nichteher zn Theil werden, als bis sein Freilasser durch eine Bitt-schrift sich damit einverstanden erklärt hat. Geg. zu Rom am 13.April S19, u. d. öteu C. d. K. Gonstantin. u. d. Liciuius.

3. Die K. Honoriut u. Theodosius an den Senat.Die Freigelassenen sollen gegen ihre Freilasser nicht alleinnicht gehört werden, sondern sie sollen anch den Erben ihrerFreilasser dieselbe Ehrerbietung als dem Freilasser selbst be-weisen. Denselben soll die Klage wegen Undankbarkeit ebenso wie den Freilassern selbst zustellen, wenn jene, der ihnenertheilten Freiheit nneingedenk, wieder in die VerdorbenbeilSclavisclier Gesinnung zurückfallen. Geg. zu Ravenna am 7.Aug. 423, u. d. C. d. Marinian. n. Asclejnodotus.

4- Die K. Theodosius u. Valentinianus an Bassws, Pf. Pr.

Freigelassene oder deren Kinder, welche der Undankbar-keit überführt worden, fallen, auch wenn sie als Soldatendienen, unzweifelhaft wieder in die Sclaverei zurück. Geg.*u Ravenna am 1. April 426, n. d. 12ten C. d. K. Theo-dosius u. d. 2ten d. K. Valentinian.

Achter Titel.

De jure aureorum a?inulorum t et de natalibusrestituendis.

(.Von dem tteclite der goldenen Hinge und der Wiederherstellung der,Geburtsrechte.)

! Die K. Diocletian. u. Maximian, an Philadelphia.'

Die alte Wiederherstellung der Geburtsrechte und das«echt der freien Geburt können die Decurionen nicht verleihen,sondern solche nur von Uns erbeten werden. Geg. zu Ra-Venna am 18. März, u. d. C. d. K. selbst.

2. Dieselben K. u. die Cäsar, an Eumenes._ Dag durch kaiserliche Gnade verstattete Tragen goldeuorKuige gewährt auf Lebenszeit den Beweis des Standes eines* r eigelussenen, nicht den Stand der freien Geburt. Die Frei-gelassenen dagegen, denen die alte Wiederherstellung der Rechte^ r freien Geburt verliehen worden, erhalten in Folge UnsererVer günstigung den Stand der Freigebornen. Geg. zu Sirmiuma "i 13*, u. d. C. d. Cäsar.

4WÄ. Vt liberli de cetera §.1. el%. Illud. (JVe». LXXVni.c.l. eil.)Weil jedoch heut zu Tage Diejenigen, welche ihre Scla-