916 Codex. L. VI. Tit. 7. De Ülcrlis et corum liberis,
7. Die K. Diocleli anus u. Maximianu» an Metr odorus-Den Freigelassenen der Stiefmutter ist es nicht erlaub!,deren Stiefkinder zn beleidigen. Auch darf es nicht gedulde'werden, dass, wie du vorträgst, die Freigelassenen deine»Vaters dich beleidigen. Der Präsident der Provinz darf dahernicht anstehen, dir eine den Verhältnissen der Personen an-gemessene Strafe zu gestatten. Geg. am 11. Mai 286, u- d".2ten C. d. Maximus u. d. Aqnilin.
8. Dieselben K. an Jlcrmia.Auch den Verpflichtungen der Ehrfurcht und des Gehor-sams gegen deine Freilasserin darfst du dich nicht entziehen-Geg. am 21. Jan., u. d. G. d. Iv. Diocletian. u. Maximian.
Siebenter Titel.
De libertis et eorum liberis.(Von den Freigelassenen und deren Kindern.)
1. D. K. Antoninus an Daphnus:
Es ist bekannt, dass diejenige [Frau], welche auf de"Grund eines Fideicommisses freigelassen hat, den Freigela«"seneu jycht wegen Undankbarkeit belangen kann; indem ei«solches ausserordentliches Rechtsmittel nur Demjenigen gestat-tet wird, welcher seinem Sclaven freiwillig die Freiheit •*"enlgeldlich gewährt, nicht Demjenigen, welcher eine ihm voneinem Andern zur Pflicht gemachte Freilassung nur ausgeant-wortet hat. Geg. am 27. April 214, u. d. C. d. Mess»laii. Sabin. i
2. D. K. Conslanlinus an Maximu», Praef. Urh'uSollte ein Freigelassener gegen seinen Freilasser undank-bar gewesen sein, sich frech und trotzig gegen ihn aufgeleb'" ,oder einer leichten Verletzung desselben sich schuldig geroac"haben, so soll er wieder unter die Herrschaft und Gewalt deFreilassers zurückfallen, wenn die vor dein ordentlichen « lCter oder dem Judex pedaneus 1S ) angebrachte Beschwerde de'selben als undankbar darstellt. Auch die nachher geborne'^Kinder faileu in die Sclaverei zurück; wo hingegen denjeigen, welche geboren waren, als die Eltern sich im Zustander Freiheit befanden, die Verbrechen der Eltern nicht z"Nachtheil gereichen sollen. Sollte sodann Derjenige, vvelc iein Unserem Käthe 16 ) durch den Stab ") freigelassen Vfordei
15) S. Band I. S. 531. Anm.
16) S. Anm. 2. zu Buch VII. Tit. 1.
17) 8. Anm. 1. ebend.