914 Codex. L. VI. Tit. 5. Si in fraudem patroni a libcrli* etc.
gelassene oline Testament und kinderlos, so beerben ilin so-wohl der Enterbte als der emanclpirte Sohn des Freilasserszngleich mit denen, welche sieb noeb in der väterlichen Ge-walt desselben befinden. Aber aueb Der, welcher seinen Solu»ans der väterlichen Gewalt entlassen bat, ist, ■wenn der Ent-lassene ohne Testament und kinderlos verstirbt, oder ein Fremderzum Erben eingesetzt ist, entweder ganz oder zum dritten Theilezur Erbfolg« berufen. Alle diese Bestimmungen gelten Jedoch itui"in Ansehung Derjenigen, welche wirklich Freilasser sind. Dennwird Jemand nur wegen geleisteten Eides oder aus andern ähn-lichen Ursachen für denFreilasser gehalten, so soll derselbe, wen"gleich der Freigelassene ihm die dem Freilasser schuldige Ehr-furcht beweisen muss, dennoch auf keine Weise zur Erbfolgein den Nachlass desselben berufen sein.]
Fünfter TiteL
Si in fraudem patroni a libertis alienatiö
facta s it.
(Von der zur Hintergehung des Frcilasscrs von dem Freigelassenen
vorgenommenen Veräusserung.)
1. Die K. Diocletianus u. Maximianus an Claudius.
Hat ein Freigelassener etwas zur Hintergehung scii' eS
Freilassers veräussert, so steht dem letztern das Hecht zu, iU
80 weit das Pfüchttheil verletzt ist, die Veräusserung wieder
aufzurufen. Geg. zu Sirmium am 1. JYov., n» d. C. d. Cäsar.
2. Dieselben K. u. die Cäsar, an Julia.
Wenn ein Freigelassener gestorben ist, so kann Her z" r
Intestat-Erbfolge berechtigte Freilasser mit der Calvisianischcn
Klage die zu seiner Hintergehung statt gefundenen Veräusse-
mngen wieder aufrufen. Da jedoch nach deiner Versicherung 1
der Freilasser nach dem Tode seines Freigelassenen die von
demselben vorgenommene Schenkung seines Grundstücks S e "
nehmigt hat, so können seine Erben diese Handlung des Ff**"
lassers auf keine Weise - entkräften» Geg. zu Sirmium a ,n
am 25. Dcc., u. d. C. d. Cäsar.
Sechster Titel.
De obsequiis patrono praestündis,
(Von dem ehrerbietigen Gehorsam, welcher den Frcilassern s "
erweisen ist.)
1. D. K. Alexander an Zoticu». ,
Gegen deinen Freilasser kannst du keine beschimpfenKlage anstellen. Geg. am 14. Mai 223, u. d. 2teu C. «•Maxim, n. d. Aelian.