Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
882
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Codex. L. V. I'it. 73. Si quin ignurans, etc.

endiget, gekauft, indem er eine fremde Sache erhandelt hat,aus dem Ablaufe der Zeit kein Schutzmittel erwerben können.Wenn sie aber dieselbe als die ihrige verkauft und der Käu-fer unwissend eine fremde Sache erkauft hat, so ist er nichtsofort durch die Uebergabe Kigenthümer der Besitzung gewor-den, sondern er kann sich nur gegen dich, da du mündige"Alter* zu sein nicht in Abrede stellst, des Einwandes [de 9Ablaufes] des vorgeschriebenen Zeitraums (statuti temporis i82 >praescriptione) bedienen. Geg. d. 9. Sept. 238, u. d. C. *>.Pins u. Poiitiamis.

2. Derselbe K. an Crispina. .

Wenn der Verfügung des erhabener» Senats znwider dei-ne Besitzungen verkauft sind, so belange deren Besitzer, <* uldas», wenn du bewiesen hast, dass es so geschehen sei, s0 "wohl die Besitzung wieder [an dich] zurückgebracht, als auc".alle Nutzungen derselben zurückgefordert werden, falls » 1CUergiebt, dass der Käufer, der gekauft hat, nicht in guten 1Glauben gewesen. Geg. d. ....241, u. d. 2ten C. d. J> #Gordinn. u. Pompe/an.

3. D. K. Diocletianu* n. Maximianus an Agatha.

Deine ländlichen oder einträglichen städtischen (subwo 11 "Mae 183 )) Besitzungen, welche ohne [vorgängige] Untersucbm'Sder Sache, und [ohne] Erlassung eines [Veräusserungs-] "j*crets dem Scnatsbeschlusse zuwider veräussert' worden s"> 'werden nicht einmal von dem zweiten Käufer rechtmass'nbesessen, ausser wenn der vorgeschriebene Zeitraum (slttWtum temporis spaliwii 1 **)) verflossen ist. Geg. zu Nico'« 1 *dia, <I. 13. Febr., h. d. (J. d. Cäsar.

<\. Dieselben K. u. die Cäsar, an Alexander. ,

Da [eine Klage] gegen den Käufer [angestellt ist] , ***den von Demjenigen, welchem dem Senatsbeschliisse zuWi"eine Sache geschenkt worden, auf Grund eines gültigen Becutiteis diese Sache, welche Gegenstand des Prozesses gevfo ^den, übergegangen ist 183 ), so muss man untersuchen, ob

der dritten Constitut'O»

182) Das »tu In tum lempii* ist liier,dieses Titels und in der zueilen

Constitution des folge 11

das longvm lempus von 10 und resp. 20 Jahren. Cf. LI n %hol zu er s Verjührungsluhre 15. 1. S. 121. Note 126.»**?.. 4.klärung bestätigen auch die iiasiliken Tum. I. Lib. X.* 'conti. 65. p. G39. ed. Fabr.

183) Cf. 15. 2. S. 090. Note 88. dies. Uebers.

184) Cf. not. ad. I. 1. dies. 'I'it. SaW

185) Im Texte fehlen Offenbar einige Worte, denn der o^'/wmiam adeersus emtorem hat keinen Schluss. Es ist / !' lis ,re-muthen, dass die Worte actio petitur oder a. movelur ». 9 gtfallen sind (Glück XXXIII. »S. 95. Note 93.), und danac»auch übersetzt.