Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
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863
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Codex. L. V. Tit. 62. De cxcusalionibus tulorum et curat, etc. 863

10. Dcriielhc K. an Crispinua.Dass Einnehmer öffentlicher Abgaben in der Zeit,wah-rend welcher sie die Rechnung über die öffentlichen Abgabenfeilten, nicht blos von Lagten, sondern mich von Vormund-schaften Befreiung geniessen, hättest du nicht bezweifeln sollen.*»eg. d. 13. Aug. 229, u. d. Sten C. d. K. Alexander u.«f. 2teu d. Dio.

11. Derselbe K. an Hylas.

Im Testament zum Vormunde bestellt, musstest du inner-halb des fünfzigsten Tages den Antrag machen, dich von derVerwaltung derjenigen Vermögensstiicke zu entbinden, diedeine Pflegebefohlenen in einer andern Provinz, als aus welcherdu her bist und in welcher du wohnest, besitzen. Wenn dudies zu tluin unterliessest, so ist zwar der Ablehnungsgrunddurch die Verjährung ausgeschlossen, es wird aber der Prätor,'Wenn nach seiner Ueberzeuguug du die Geschäfte nicht"^streiten kannst, entscheiden, ob wegen des weit zer-8 treueten Vermögens dir einige Curatoren beigegeben werden,,l «'isseii. Eil. d. 6. Dec. 231, n. d. C. d. Poiupejan. u."efigüian.

12. D. K. Gor Manu» an V 'alentinu*.

Die freiwillige Uebernahme einer Vormundschaft liebt»Wht die Privilegien auf 162 ). Erl. d. 22. Oct. 238, u. d. C." Pius U. Pontian.

13. Derselbe K. an Apollinaris,

Nicht einmal Freigelassene der Senatoren, geschweige dennAnderer, geniessen deshalb, weil sie die Geschäfte ihrer Pa-trone führen, Befreiung von bürgerlichen Aeintern; denn nurein Freigelassener eines Senators geniesst, dafern er die Ge-schäfte seines Patrons führt, Freiheit von der Vormundschaftod er Cura. Erf. d. 23. Jan. 239, u. d. C. d. K. Gordian." « Aviola.

14. Derselbe K. an Heraclida.

Mit Strenge wird der Provinzial- Präsident verfahren, wenn* r 'Wahrgenommen haben sollte, dass deiner Mutter Bruder* ."'glich] zu dein Zweck zum Vormunde ernannt worden8e '» damit er sich aus Furcht vor solcher Wahl'bei den obrig-Ke >tlichen Personen von dieser Unannehmlichkeit loskaufe. Ja

J 62) D. h. hat Jemand ein Privilegium für sich, auf Grund des-sen er jede Vormundschaft ablehnen kann, so wird er dessel-ben dadurch nicht verlustig, dass er sich freiwillig einer Vor-mundschaft unterziehet; er kann sich also in allen künftigenValien immer noch auf sein Privilegium berufen.