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5 (1832)
Entstehung
Seite
853
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Codex. L. V. Tit. 54. De heredibus tulorum vel curatoram. 8fi3

Vormundes Urkuntleii, die dem Pflegebefohlenen gehören, ansArglist oder um den Pflegebefohlenen zu betrügen, nicht aus-liefern -will. Wird aber weder eine Arglist, «och ein grobes♦ersehen, noch ein Betrug des Erben dargethan, so fällt diu«efngi)i sg) zu schwören, weg, und der Richter wird die'»ahrheit erörtern, welche auch durch klare Beweise ausge-»»ttelt werden kann. Erl. d. 21. Sept. 212, u. d. C. d. bei-de» Asper.

3. Derselbe K. an Priseianun.

Der Betrag, der in dem Erkenntniss enthalten ist, durchWelches der Richter in Folge eines von dir abgeleisteten Ei-des deine vormaligen eines Verzuges schuldig gewordenenKuratoren verurtheilet hat, hat durch einen Vertrag nicht ver-hindert werden können. Erl. d. 1. Juli 215, u. d. 2ten C. l-<aetus u. Cerealis.

4. D. K. Oordianu» an Mulianus.

Etwas Anderes ist bei dem Vormund, etwas Anderes hei"essen Erben Hechtens. Denn wenn der Vormund das In-^entarium und die übrigen Urkunden nicht herausgiebt, so* ai 'U er den Würdcrungseid wider sich zulässig machen, aber^ eiu Erbe nur dann, wenn derselbe die im Nachlasse vorge-ladenen [Urkunden] aus Arglist nicht ausliefert. Aber dal " r sagt, dass gegen den Vormund selbst die Litiscontcstationschon erfolgt ist, so wird für euch, die ihr auf desseu Erben!"e Klage übertraget, der Provinzial-Präsident seine Obliegen-heiten verrichten, indem er wohl weiss, wie er, falls die"«kiunente nicht ausgeliefert werden, der Vorschrift der Con-litutionen gemäss seine Obliegenheiten einzurichten hat. Erl.d ' 25, Sept. 238, u. d. C. d. Pius u. Pontianus,

'D'K. Dioclclian.u.'Maximian. u.iie Ciisar. anArlemidor.

Wiewohl angenommen worden, dass wegen uuterlasse-

er Anfertigung des Inventariuing bei der Vormundschaftsklage

^luec jj e jv r jj en rj cs Vormundes] der Wiiidernngscid nicht

"wssig se ; f so ; s t man doch dahin übereingekommen, dasg

er bestellte Richter zum Nachtheile derselben das Erkennt»

, Ss fällen muss, wenn er von der Arglist des Vormundes

iy! l( h andere Anzeigen überzeugt worden ist. Verord. zu

i>lc <>uiedia, d. 25. Dec., u. d. C. d. Cäsar.

Vierundfunfzigstcr Titel,

De heredibus tutorum vel curalorum.

\'on den ErbtH der Vormünder oder der Curaloren.)

1. D. K. Scvcrus u. Antoninus an Fvscianus.

Die Erben von Vormündern sollen nicht wegen einer