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CouEXi L. V. Tit. 53. De in titem jurando.
dächtiger] Mitvormurid das Miindelvermögcn nicht vcrwnl' 0 *Labe. Ilaben sie selbst aber die Geschälte der Verwaltungunter sich vertheilt, so ist es dem Jünglinge nicht verwehrt»einen von ihnen auf das Ganze zu belangen, [jedoch] so, dasser die Klagen, -welche er gegen die andern [Vormünder] hat,dem ausgewählten [Vormund] abtreten muss 1S3 ). Erl. d. 21»März 284, ii. d. 2ten C, d. R. Carin. u. Nuineriaii.
3. D.K. Dioclctian. u. Maximian, u. dieCasar. an Zo/ic"'"Wiewohl durch eine Uebereinkunft der Vormünder il"" egegenseitige Verantwortlichkeit nicht aufgehoben, wird, so ,ses doch nicht zweifelhaft, dass derjenige [Vormund], welche 1 "verwaltet hat, wenn er zahlungsfähig ist, und dessen Erbe"zuerst belangt werden müssen. Vcrordn. d. 28. Sent., ti. "'(J. d. Cäsar.
Dreiundfimfzigster Titel.
D e in litem jurando.( Vom Wiirdcriingscide.)
1. D. K. Sev er us u. Antoninut an Asclepiodotus.
Wenn du 1S *) gegen die Erben des Vormundes l55 ) z "Zweck der Abgebung der vormundschaftlichen Verwaltung L ndich] einen Richter erhältst, so wirst du die Rückgabe "^zur Zeit des Prozesses dem Mündel gehörigen Urkunden ^' e 'langen. Sollten sie aus Arglist nicht ausgeliefert werden» *wirst du zum Würderungseid gelassen werden, wenn du ( .deinem vormaligen Mündel schuldige Zuneigung auch bis adie Rande der Religion ausdehnen willst ISÖ ). Erl. d. 1« A u fc'2üu, u. d. 2ten C. d. K. Anton, u. d. Cäs. Geta.
2. D. K. Antoninut an Severut.Derjenige, welcher die Rechnungen über eine Vorm""Schaft oder Cura abfordert, kann wider seinen Wille" TAbleistung des Würderungseides nicht genöthigt werden, 9dem ist, dafern er [ihn leisten] will, nur dann zu ''° r f 'wenn der durch entfernte Nachfolge entstandene Erbe
153) Cf. die Note zu l. 6. C. arhilr. Int. in dies. Ucbers. ^
154) Ntitnlich in der Eigenschaft als bisheriger Vormundjetziger Curator. . an
15;i) Damit ist der bisherige Mitvormund des Asclepiodotus»den vorstehendes Hcscript erlassen ist, gemeint. . fa.
15G) D. h. wenn du schwören'willst; denn der Kid ist g te jleeulum rtlignnil, •vvie 1>. Gothofrodus zu dieser >bemerkt.