Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
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844
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844 Codex. L. V. Tit. 47. Si contra matris voluntalcm etc.

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3. D. K. Diocletianus u. Maximianus an Cajanus.Dass für einen untüchtigen Vormund, der von eurerMutter erbeten worden ist, dieselbe euch haften muss, be-hauptet ihr ohne rechtlichen Grund, alldieweil sie aus dieserHandlung 1 nur dann verpllichtet ist, wenn ausdrücklich i| n[obrigkeitlichen] Decret [die Clansei] enthalten ist, dass dieBestellung [des Vormundes] auf ihre [der Mutter] Gefahrerfolgt sei. Verord. d. 1. Dec. u. d. C. d. K.

Siebenundvierzigster Titel.

Si contra matris voluntatem tutor datus siU

{Wenn dem [letzten] Willen der Mutler entgegen ein Vormund

bestellt sein sollte.)

1. D. K. Severus u. Antoninus an Tertius.

"Wenn du nachweisest, dass dem letzten Willen der M"**ter entgegen deinem mit ihr .erzeugten Sohne Fuscinius z ,lU1Vormunde bestellt worden ist, so wird der Prä'tor verfi'ig' e "»dass derselbe ohne Beeinträchtigung seines guten Namens v _ 0l Jder Vormundschaft zu entfernen sei. Diese Bescheidung' "v^ 11ihm (dem Vormunde), wenn er des Betruges überführt Wi"""'nicht von Nutzen sein 1 **). Erl. d. 17. Febr. 197, u. d. <*d. Lateran, u. Kufin.

Achtundvierzigster Titel.

Ut causae post pubertatem adsit tutor.

(Dass der Vormund nach erreichter Mündigkeit [seines vortnaUX .Pflegebefohlenen demselben] bei Führung eines Prozesses " e»tehen müsse.)

1. D. K. Philipput an D ex ter.

Dass Vormünder, welche ihre Verwaltung noch nicht «Curatoren übergeben haben, bei Führung von ProzessenPflegebefohlenen [diesen] Beistand leisten müssen, ist oft r .scribirt; und wird aus diesem Grunde, w r enn, wie du v °trägst, die Urkunden, durch welche die Gründe des Rec"mittels der Appellation gerechtfertigt werden könne"» nochdem Gewahrsam der von dir erwähnten Personen sich »c 'den, der Provinzial - Präsident verordnen, dass letztere an J

144) D. h. wenn ein solcher Vormund bei Verwaltung s<j" g0Amts betrügerischer Handlungen sich schuldig gemacht n,l ( '| a ' gStrifft ihn die Infamie, und der Ausspruch des l'rüturs, '^_er ohne Infamie zu removiren sei, wird ihm nichtsfen. Cf. I. ult. C. de susp. tut.