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5 (1832)
Entstehung
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842
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842 Codex. L. V. Tit. 44. Deinlitem dandu tulore vcl curalore.

dein Recht, wenn du solches hast, aufgehalten wird, so sindznr Verteidigung dieser Sache,welche gegen dich als Vindican-ten zu führen sein wird, deinem Pilegebefohlen Curatoren zuerbitten. Erl. d. 20. April 224, u. d. 2ten C. d. JulianuSu. Crispinns.

3. D. K, Oallienus an Valerius.

Der [blos] zur Führung eines Rechtsstreits bestellte Vor-rannd oder Curator kann nicht ans einer Verantwortlichke 1 *'für die Verwaltung- [des Vermögens des P/legebefohlenen oderCuranden] belangt werden, da ihm die Vormundschaft nur i nBezug auf das übernommene Geschäft anvertraut worden ist»Hast du demnach, wie du anführst, nichts, als dies Geschäftbetrieben, so wirst d« ohne rechtlichen Grund belangt. E«-d. 1. Anril 265, w. d. 2ten C. d. Valerian. u. LucilluS-

4. Derselbe K. an Ircnaeus.

Bist dn zur Führung eines Prozesses zum Vormund hcstellt worden und hast du [in dieser Eigenschaft] in gnt e ' aGlauben etwas verausgabt, so kannst du solches von den M 1 *"Vormündern auf gewöhnliche Weise erstattet verlangen. *"'d. 1, Nov. 267, u. d. C. d. Paternus u. Arcesilau».

5. D. K. Dio cletianus u. Maximianus u. die Cäsar*an Tigranes.

Mag aus einem Testament oder'in Folge gesetzlicher Vor'Schrift die Last der Vormundschaft über die Kinder de»» eSBruders an dich gelangen, so darfst du nicht wegen " eStreitigkeiten, die du angeblich mit deinem Bruder früher S' ; 'habt hast, eine Besorgniss hegen, da, falls ein Prozess en 'stehen sollte, dadurch, dass ein Stellvertreter bestellt und ) 'neu zur Führung des Prozesses ein Curator ernannt wi ri 'sowohl für die [Beobachtung der] Formalitäten des Rechts*wo ein Vormund erforderlich ist, als für die Schadlosig^ 1 ;heider Theile gesorgt werden kann. Geschr. d. 28. M nl 'u. d. C. d. Cäsar.

kauf dem I! unrechtmässig entzogenen CrundstürkNant"''' (aufkommen niuss, geltend zu marken, und zwar entwe Am .Wege der Einrede äer Compensatio!! , wenn vom D die .»tiilclne direr.la gegen H angestellt wird, oder mittelst einersondern actio lutelae contraria.