Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
840
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840 Codex. L. V. Tit. 43. De mtpectit lutoril/uit vel curaloribut.

Vormundes darthuest. Erl. d. 25. Dec. 233, n. d. C. d.Maxiinus u. Patern us.

5. Dertelbe K. an Aaclepiades.

Bei der Anklage verdächtiger Vormünder oder Cnratorenmuss uicLt Torzugsweise der Betrag ilires Vermögens, sondern,ob nicht träge, nicht betrügerisch [von ihnen] die Verwaltunggeführt werde, erwogen werden. Erl. d. 27. Dec. 233, "d.. d. Maxiinus u. Paternus.

G. D. K. Gordianut an Felix.

Dw übest die Pflicht verwandtschaftlicher Liebe, indemdu die Söhne deines Bruders, wie die Bande des Blutes esfordern, zu schützen strebest. Wenn also deren Vormünderoder Cnratoren nicht gehörig verwalten, so wirst du, nachdemsie als verdächtig angeklagt und überführt sind, leicht es durch-setzen, dass andere in ihre Stelle ernannt werden. Aberwenn sie keines Betruges sich schuldig gemacht haben, jedochso arm sind, dass bei ihrer Verwaltung das Vermögen derSöhne deines Bruders gefährdet ist, dann wird der Statthalterder Provinz entscheiden, ob ihnen ein Ciirator beizugeben sei,der hinlängliches Vermögen besitzt. Die Berechtigung, aufAbsetzung [der Vormünder oder Cnratoren] anzutragen, wh"^aber nicht blos den Ascendenteu beiderlei Geschlechts, sondernauch den Verwandten (cognatis), Fremden und Verschwä-gerten und Demjenigen selbst, d«sseu Vermögen verwaltetwird, im Fall er nicht minderjährig ist, nach der Entschei-dung der Verwandten, welche in gutem llnfe stehen, bewi'-liget. Erl. d. 9. Wov. 238, w. d. C. d. Pjus u. PontianuS.

7. Derselbe K. an Gorgonia.Der Provinzial-Präsident wird befehlen, dass Derjenige,den du als verdächtigen Vormund oder Curator anklagst, W« 0 "rend der Erörterung der Sache der Verwaltung deines Ver-mögens bis zur Beendigung der Sache sich enthalte. Für dieZwischenzeit ist jedoch ein Anderer in dessen Stelle bei derVerwaltung des Vermögens zu ernennen. Erl. d. 23. Febr.240, u. d. 2ten C. d. Sabiims u. Venus tu 8.

8. D. K. Philippus u. Pliilippui C. an Proculin.

Wenn du nicht Sorge trägst, deinen Mitvormund als ver-dächtig anzuklagen und von der Verwaltung des Vermöge«*des Pflegebefohlenen zu entfernen, so kann durchaus nicht den»Wunsch, in Folge dessen d:i jetzt verlangst, dass dir Namei'Sdes gedachten Pflegebefohlenen die Vormundschaftsrechnung g c "legt werde, zugelassen werden. Erl. d. 19. Oct. 244, u. d «C. d. Peregrin. u. Aemilian.