Coukx. L. V. Tit. 43. De »usjiectis tuloribus velcuraloribus. 839
Leitsleistuug verpflichtet war, nicht bestellt hat, kann durch-aus nichts von dem Vermögen des Pflegebefobluen veränssern.Nachdem er aber zur Verwaltung 1 der Vormundschaft erwiihltist, hat er, wie klar ist, sowohl den Besitz eines NachlassesNamens seines Pflegebefohlenen antreten, als auch alle übri-gen Geschäfte desselben, -welche keinen Verzug leiden, betrei-ben können. Geg. d. 22. Jan., u. d. C. d. K. Congtantiusu. Maximian.
Dreiundvierzigster Titel.
De suspectus tutoribus vel curatoribus.{Von verdächtigen Vormündern oder Curatoren.)
1. D. K. Antoninus an D omilia.
Deinen Freigelassenen, der zugleich Vormund deinesSohnes ist, kannst du, wenn er nach deiner Meinung betrü-gerisch dessen Vermögen verwaltet, als verdächtig anklagen,insofern sein Amt durch die Mündigkeit des Pflegebefohlnen[noch] nicht beendigt ist. Denn wenn er ans diesem lleckts-grunde Vormund zu sein aufgehört hat, so ist er mittelst derKlage aus der Vormundschaft zu belangen. Erl. zu Rom, d.13. Aug. 212, ii. &. C. d. beiden Asper.
2. Derselbe K. an Longinus.
Curatoren, [welche ihre Bestellung zu diesem Amtewis-se, »>] zögern auf ihre Gefahr, [die desto grösser wird,] je spä-ter die Vormundschaft auf dieselben übertragen wird, [mit derAntretung derselben]. Glaubst du, dass dies in der Absicht,2,1 betrügen, geschehen sei, so klage sie als verdächtig an; ver-dienen sie, [vom Amt] entfernt zu werden, so wirst du in' Ul 'e Stelle andere [Vormünder] bekommen. Erl. d. 13. Jan.215, u. d. 2ten C. d. Laetus u. Cerealis.
3. D. K. Alexander an Fortunata.
Der Provinzial-Präsident wird durchaus mittelst Anwen-dung strengerer Mittel die Vormünder deiner Söhne anhalten,"•e Pflicht der Verwaltung zu übernehmen. Sollten sie inderselben Widerspenstigkeit verharren, so ist es dir nicht ver-mehrt, sie als verdächtig anzuklagen, damit um andere [Vor-länder] in ihre Stelle liachgesucht werden könne. Erl. d.13- Januar 229, u. d. 3ten C. d. K. Alexander u. d. 2teuA - Dio.
4. Derselbe K. an Thalida.Auch den im Testament ,des Vaters bestellten VormundRaunst du als verdächtig anklagen, wenn du eiueu Betrug des