Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
838
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838 Codex. L.V. Tit.42. De lutorcvelnuratorc, quisatisnondedit.

Rechts zuwider nicht Sicherheit bestellt, der Vormundschaftentsetzt werde, [und zwar,] wenn er so aus Armuth handelnsollte, ohne Infamie, wenn [aber] um zu betrügen, auch mitSchimpf; auch wird er die Ernennung' anderer zahlungsfähi-ger [Vormünder] in die Stelle der verstorbenen [Vormünder]anordnen, zumal da du vorträgst, dass das Vermögen des Un-mündigen durch eine neue Erbschaft vermehrt worden sei.Die bestellten [neuen] Vormünder werden aber den Erbenderjenigen [Vormiiuder], welche, wie du sagst, gestorben sind,die Vormundschaftsrechnung abfordern. Erl. d. 15. Mai 260»o. d. 2ten C. d. Secnlaris'u. Donatus.

3. D. K. Diocletianus u. Maximianus an Strafonica.

Es ist nicht zweifelhaft, dass Vormünder, die durch keinTestament bestellt sind, die Befugnis», zu verwalten, nichteher haben, als bis [von ihnen] dafür, dass die Vormundschaftzum Besten [des Pflegebefohlenen] geführt werden wird (seil-vam tutelam fore), Sicherheit bestellt ist. Hat also der Vor-wund, der für seine Vormundspflicht keine Sicherheit bestellthat, in einen Prozess sich eingelassen, so hat das gegen in»ergangene Erkenntniss deinem Hechte nicht schaden können»und hat alles Das, was von ihm gethan ist, keine Kechtsg"'"tigkeit. Ohne Grund verlangst du demnach die Hülfe derWiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil Das, was v 0,tihm gethan ist, an sich selbst (ipso jure) nichtig ist. E»-zu Nicomedia, d. 15. Dec. 287, u. d. 3ten C. d. K. Dio\cletian. u. d. K. Maximian.

4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Tertullus.Nicht bei allen Vormündern findet ein gleicher und äl>' 1 "lieber Grund statt. Deshalb ist es, obgleich offenbar nach deinBeispiele des testamentarischen Vormundes der vom [Provi'i"zial-J Präsidenten bestätigte oder nach vorgängiger Unters' 1 'chung bestellte Vormund mit keiner Sicherheitsbestellung '"die Erhaltung des guten Zustande» des Vermögens des * "befohlenen belästigt wird, dennoch gewöhnlich, dass, ,ven unach vorgängiger Untersuchung mehrere Vormünder oes ,sind, derjenige [von ihnen], welcher für die Erhaltung «-guten Zustandes des Vermögens des Pflegebefohlenen nach deVorschrift des Edicts Sicherheit bestellt hat, bei der VerW« "tung vorgezogen wird. Verord. zu Nicomedia, d. 13. De c, >ll. d. C. d. Cäsar.

B. D. K. Conslantius u. Maximianua u. die Cäsar. Sevrus u. Wl aximinua.

Der Vormund, welcher Sicherheit, obgleich er zur Sichei-