Codex. L. V. Tit. 18. Soluto malrimonio guemadmodum etc. 787
4. D. K. Alexander an Ap o llonius.
Das vom Vater herrührende Heirathsgut innss, wenn dienoch in väterlicher Gewalt befindliche Frau während der Ehe"tirbt, an den Vater zurückkehren. Erl. d. 15. Aug. 225, u.d. 2ten C. d. Fuscus u. d. Dexter.
5. D. K. Valerianus u. Gallicnus u. der Com, Valeria-nun an Taurus.
Wenn deine Ehegattin in feindlicher Gefangenschaft lebt,80 kann noch nicht ihr Bruder als ihr Erbe das HeirathsgutS'iriickfordern. Wenn sie aber gestorben ist und er ihre Erb-schaft verlangen kann, so stehet ihm auch mit Recht die Zu-T »ckfordernng des Heirathsguts zu, da dieselbe [von ihm] vor-bedungen worden ist. Erl. d. 6. JVlai 259, u. d. C. d. Ae-^iliau. n« d. 2ten d. Bassus.
"• D.K.. Diocletian. u. Maximian, an Alexandra u. Nero.
Wenn mit Hintergehung eurer Mutter die zum Heiraths-gut gehörigen Sachen auf einen zu niedrigen Werth veran-schlagt sind, so ist es allgemein bekannt, was in Betreff einesSolche,, bei Contracten vorkommenden Verg-ehens [gesetzlich]gestimmt ist. "Wenn demnach ihr bei dem Provinzial-Präsi-denten durch deutliche Beweise darthnet, dass euere Mutterdurch betriigliche Kunstgriffe ihres Ehemannes getäuscht und
ei der fraglichen Veranschlagung Lintergangen worden sei,«aiin wird jener (der Provinzial- Präsident), weil euch, wäret
lr im Besitz der Grundstücke, die wirksame Einrede des Be-~"6'8 zu Hülfe käme, wissen, wie er mit Gewissenhaftigkeit
J e Bestimmung seines Urtbeilspruches treffen muss. Wennl " er auch der Ehemann behaupten sollte, dass er bei der Ver-anlagung beeinträchtigt sei, so -wird er nach ausgemiUelteri». lra ' ; it zu nicht mehr, als zur Erstattung des
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er ths angehallen werden.
angemessenen--«.<» augciiuiieu werucu. Diese Vorschriften greifen dannatz, wenn die Sachen [noch] in Natur vorhanden sind; sind9 aber [bereits] vernichtet, so wird der Werth, der im Ehe-ertrag- angegeben ist, berücksichtigt werden. Erl. d. 26. Oct."' d - C. d. K.
7. Dieselben K. lt. die Ciliar, an Erolitis.
i- .. Nichts hindert dich, deiner Tochter, welche dn in derleserlichen] Gewalt hast, das Geld, [das du ihr gegeben,ß le cr i z » nehmen. Hast du aber für Sie ein Heirathsgutju- I e ?' - S0 kannst du dasselbe während ihrer Ehe nicht ein-Jii 1 I "' t "" er ^»Stimmung, nach AuJIo'suug ihrer Ehe aberi*t Wider ihren Willen zurückfordern. Verord. zu Sir-miu *, d. 9. Febr., «. d. C. d. Cäsar.
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