780 Codex. L. V. Tit. 17. DerepudiiSyetjudiciodemoribmsubliito.
Brief noch Antwort von ihm erhalten hat. Hat sie aber von»einem Tode Nachricht bekommen, so darf sie nicht eher [wie*der] heirathen, als bis sie in Person oder durch einen Andernsich an Denjenigen, unter dem. er gedient, mit der Fragegewendet hat, ob er (der Ehemann) wirklich gestorben sei»damit zu den Acten eidlich bekundet werde, ob er gestorbensei. Ist dies geschehen, So kann sie nach Jahresfrist heira-then. Hat sie aber mit Vernachlässigung dieser Vorschriften[anderweitig] sich verheirathet, so soll sowohl sie, als D er "jenige, welcher sie zur Frau genommen, wie Ehebrecher be-straft werden. Aber hat Derjenige, welcher geschworen hat,erweislich falsch geschworen, so soll er aus dem Soldaten*stand ansgestossen werden und zehn Pfund Goldes Deinjei>i*gen bezahlen, dessen Tod er erlogen hat; Dieser hat auch dieBefugniss, wenn er will, seine Ehefrau wieder zu nehmen.
8. D. K. Theo dosius u. Valentinian. an Hormisdas, l'f-*'
Wir verordnen, dass durch [gegenseitige] EiuwiUigooSerlaubte Ehen abgeschlossen und abgeschlossene nur durch er-klärte Trennung' aufgelöst werden können. Denn dass " ieAuflösung einer Ehe schwerer sein muss, befiehlt die Begün-stiguug der Rinder. §. 1. Die Gründe einer Ehetrennung "^'stimmen Wir aber deutlicher durch gegenwärtiges sehr he»*same Gesetz. Denn, so wie Wir mittelst gerechter »° r 'Schrift verbieten, dass Ehen ohne gerechte Ursache aufgelöstwerden, eben so wünschen Wir jeden von einer ungünstigenNotwendigkeit gedrängten Ehegatten mittelst einer, wicW 0 !}trübseligen, jedoch nothwendigen Hülfe zu befreien. §■ **Wenn demnach irgend eine Frau ihren. Ehemann als eine' 1Ehebrecher, oder Todtschläger, oder GifUnischer, oder als eine'Empörer gegen Unser Fieich, oder als einen wegen des \jbrechens der Fälschung Verurtheilten befunden, wenn sie inals Zerstörer von Gräbern, als Kirchendieb, als Räuber odeBegünstiger von Räubern, oder Viehdieb, oder Menschenraub 6 >oder als einen Menschen, der aus Verachtung gegen sie n"ihr Haus vor ihren Augen mit liederlichen Weibspersonei(was keusche Frauen am meisten erbittert) Umgang 1" f!wenn sie ihn als einen, der ihrem Leben mittelst Gifts 0( JSchwerts oder auf eine andere ähnliche Weise nachstellt, odwenn sie ihn als einen Menschen, der sie mit Schlägen, W e ^che einer Freigebornen unwürdig sind, misshaiidelt, überWset, dann gewähren Wir nothgedrungen ihr die Erlaubnis: >sich der Hülfe der Ehetnsnnung zu bedienen, und die Gründer Scheidung auf geseta massige Art nachzuweisen.