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5 (1832)
Entstehung
Seite
775
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Coükx. L. V. Tit. 16. De donaliunibm inier virum elc. IIb

22. Dieselben K. u. die Cäsar., an Archinoa.

Ein Ehemann kann einen Sclaven der Freilassung wegenseiner trau -wahrend der Ehe schenken. Verord. zu Sirmiumd- 1. Aug., ti. d. C. d. Cäsar.

23. Dieselben K. u. die Cäsar, an Caeciliana.

Wenn dich deine Schwiegermutter schenkweise in denledigen Besitz eines Grundstücks vor deiner Eho oder später«»'geführt hat, so nützt ihr die Reue nichts zur Aufhebungder Schenkung. Verord. zu Bruudusium d. 1. Nor., u. d.G. d. Cäsar.

21. D. K. Conitantinua an l'etroniut Probianus.

Ich verordne, dass das Vermögen einer Ehefrau, welchesa » sie durch irgend eine Succession oder einen Kaut odera "th durch die Freigebigkeit ihres Ehemannes vor dessen Ver-setzung in den Anklagestand rechtsgiiltigerweise gelangt war,ia dem Falle, wenn ihr Ehemann vernrtheilt und mit derTodesstrafe belegt worden oder in Folge der Art der Strafej n den Sclavenstand verfallen ist, ungeschmälert bleiben undkeine Ehefrau durch das Unheil eines fremden Verbrechensle iden soll, da es den bestehenden Gesetzen vollkommen ge-lu »ss ist, dieselbe im Genug» ihres väterlichen oder mutter-llc hen und ihres eigenen Vermögens zu belassen. Auch sollfine vom Ehemann vor der Zeit seines Verbrechens oder Aii-Uagestandes zu Gunsten der Frau bestellte Schenkung, deshalb,*eil sie ein Ersatz iür die [aufgeopferte] Keuschheit ist, ebenso aufrecht erhalten werden, als wenn ihren Ehemann die l\atur«"d ni c l lt die Slrafe weggeraift hätte. Wenn ihm aber Wasser"»d Feuer verboten oder [gegen ihn] Deportation verhängt^»'d, jedoch nicht die Todesstrafe erfolgt, alsdann sollen diev °m Ehemann seiner Ehefrau bestellten Schenkungen schwe-be »d bleiben, (weil in solchen Fällen das Eheband ...cht aul-Selost wird,) dergestalt, dass sie, wenn sie der Ehemann beise »>en Lebzeiten nicht widerruft, durch seinen Jod gültigVerden und Unser Fiscus an dergleichen Sachen künftig keinenA »theil haben soll. Geg. zu Serdica d. 27. *ebr. o21, u. d.2 teu C. d. Crispus u. d. 2ten d. Constantin.

Äuth. De ntipliit. §. Quod autem. (Nov. XXH. c. 8.)

Ab

einer

Aber heute wird kein ursprünglich frei Geborner »' *°'|Strafe Sclave und'deshalb wird das Eheband nicht autgeiosi.

25. D. K. Justinianus an Menno, l'raef. Praet.Schenkungen, welche Väter ihren Kindern ifglichen Ge-flechts, die noch in ihrer väterlichen Gewalt sich betmaen,