Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
772
Einzelbild herunterladen
 

772 Codex. L. V. Tit. 16. De äonalionibu» inter virum etc.

verpfändet bat, so musst du dich überzeugen, das« diese Ver-pfandung die Rechtsbeständigkeit deines Anspruchs aufhebt,da es offenbar ist, dass nicht blos durch dergleichen Verpfän-dung, sondern auch durch eine [anderweitige] Schenkung odereinen Verkauf oder eine sonstige Veräusserung der Sachen dievom Ehemann [damit] seiner Frau gemachte Schenkung wi-derrufen ist. Erl. d. 30. Jan. 243, u. d. C. d. ArrianuSn. Papus.

13. D. K. Diocletianui u. Maximianus an Ilufina.Wenn von deinem Ehemann das Grundstück, bevor ersolches rechtsbeständig, wie du sagst, mittelst einer Schen-kung auf dich übertragen hat, einein Gläubiger verpfändetworden ist, so ist es nicht zweifelhaft, dass die Veräusserungdesselben mit Vorbehalt des Hechts des Gläubigers, in so fernnicht ein Rechtsgrund dessen Klage ausschliesst, geschehenist. Ist aber die Verpfändung [erst] erfolgt, nachdem [bereits]die Schenkung rechtsbeständig dadurch vollzogen war, dass sieentweder vor der Hochzeit oder in solchen Fällen, in welche»auch während der Ehe eine Schenkung vor sich gehen kann,geschah, so ist es gewiss, dass die[se] Handlung deines Ehe-mannes, der, wie du bemerkt hast, verstorben ist, deinemRechte nicht schaden kann. Erl. d. 20. Juni 286, u. d. 2te»(j. d. Maximus n. Aquilin.

14. Dieselben K. an Octaviana.Ans Worten, welche in letztwilligen Erklärungen ent-halten sind, entstehet, wiewohl sie zur Erlangung eines Fidei-commisses oder Vermächtnisses nützlich sind, doch nicht in alle« 1Fällen ein Recht auf Einklagung eines Vermächtnisses oderFideicommisses, sondern nur dann, wenn in der Absicht, letzt-will ig zuzuwenden (relinquefidi) , dergleichen Worte g e 'schrieben sind. Daher ist es klar, dass deine Bittschrift ei» eFrage über den Willen und nicht über das Recht enthält. ""Wir demnach das Testament durchgelesen und befunden haben,dass dein Ehemann [nur] das aus einer vorhergegangenen Schen-kung entstandene Eigenthmn dir bestätigt und zu deiner Siehe -Leit für die Erhaltung deines Eigenthums gesorgt hat, soweiset die Fassung der gebrauchten Worte nicht die icti -willige Zuwendung eines Fideicommisses, sondern [nur], " a ''eine auf Grund des Senatsbeschlusses 89 ) gültige Freigcbigk el

89) Dieser Senatsbescbluss, welcher 959 a. u. c. unter «1. K- *?Pj tniius Sevcrus u. seinem Sohne Aatoninus Caracalla "''S ,' asS■wurde, verordnete unter Abänderung des altern Itechts, tSchenkungen unter Ehegatten durch das Ableben des ach;•gebers, falls derselbe die Schenkung bei seinem Leuen h