Coukx. L.. V. Tit. 12. De jure dolium.
747
Labe begünstigen wollen, so kannst du dich gegen sie, ■wennsie nach Eintritt der Bedingung aus der Stipulation [gegendich] klagt, de3 Einwandes bedienen, dass sie nach Abzugder Falcidia, dem Willen des Verstorbenen gemäss, so viel,als sie sich hat stipuliren lassen, erhalten habe 61 ). Geg. zuSirmium, d. 20. Jan., u. d. C. d. Cäsar.
20. Dieselben K. u. die Cäsar, an Tilerius.
Dass für die Lasten des Ehestandes dem Ehemanne dieNutzungen des ganzen Heirathsguts, welche er selbst gezogenhat, zu Gute kommen, und dass er dieselben, falls er sieSchenkungsweise seine Ehefrau hat ziehen lassen, in so weit,als diese [dadurch] bereichert ist [von ihr] einklagen kann 62 ),] st klaren Rechtens. Geg. zu Sirmiuin,,d. 27. April, u. d.'-'• d. Cäsar.
21. Dieselben K. u. die Cäsar, an Geminius.
Wenn zwischen Eheleuten ein Vertrag dabin zu Standegekommen ist, dass, wenn die Ehe zum Beispiel innerhalb''"if Jahren auf irgend eine Weise aufgelöst würde, die zueinem gewissen Preise angeschlagenen, als Heirathsgut gege-bnen Sschen in Natur (species) und iu dem Werthe, nachWelchem sie angeschlagen sind, zurückgegeben werden sollen,80 ist es klar, dass nicht der Werth der Sachen, sondern diedachen selbst zurückerstattet werden müssen, da bei Abkom-men, welche die Rückgabe von Sachen betreffen, nur deshalbdie Bezeichnung des Werths hinzugefügt zu sein scheint, da-ll »t keine Sache, im Falle sie verschlechtert oder vernichtet^är e , nach einem andern Werthe, als sie abgeschälzt ist, zu-r «ckgefordert werden könne. Geg. zu Agrippina, d. 5. Aug.,«• d. C. d. Cäsar.
22. Dieselben K. u. die Cäsar, an Liby ana.
Der Vater kann die Sache, welche er als Heirathsgut sei-ne m Schwiegersohn für »eine Tochter gegeben und nicht wie-der zurückerhalten hat, nicht veräussern. Geg-. d. 27. Nov.,u > d. C. d. Cäsar.
61) Wenn also Amnia z. B. 400 aus dem Testament ihres Vater«erhalten hat, und eben so viel aus der Stipulation erhaltensoll, so Wird sie aus der Stipulation nur 100 gegen IhrenSchwager einklagen, und derselbe wegen der übrigen 300 (so
viel der Erbthdil der Aniniu ilcdiicla Falcidia beträgt) die Kla-ge durch eine Kxceptidn elidiren können.
62) Und zwar cvndictionc ex iiijusla causa, weil die SchenkungWiderrechtlich war; <•/. 1'ot liier Pand. Just. Tom. II. Ttt.»o/iil. matrim. Ar. XXXVI. not. g., und l. 8. C de donat. zit-ier vir. et ux.