Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
748
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Codex. L. V. Tit. 12. De jure dotium.

23. Dieselben K. u. die Ciisar. an Diogene».Wenn deine Ehefrau ein zum Heirathsgut gehöriges Grund-stück verkauft hat, so kommt es nicht darauf an, ob sie denContract freiwillig genehmigt hat oder nicht, da das Eigen-thuin einer von dir erworbenen Sache dir wider deinen Wil-len nicht hat entzogen werden können. Geg. zu Viminaciuw,d. 27. Sept., u. d. C. d. Cäsar. .

2A. Dieselben K. u. die Ciisar. an Aureliu» u. Ly timachus.Wönn ihr dem Ehemann eurer Freigelassenen ein Ilei-rathsgut gegeben und ihr euch nicht sogleich dabei dessenRückgabe durch Vertrag oder Stipulation auf den Fall derAullösung der Ehe vorbedungen habt, so ist es gewiss, dassdasselbe, wenn die Ehe durch die Schuld der Frau aufgelöstwird, bei dem Ehemann [als Eigenthum] verbleibt, wenn ihrauch -erweiset, dass sie gegen euch undankbar gewesen. Geg>zu Autiochia, d. 27. Oct., u. d. C. d. Cäsar. ,

25. Dieselben K. u. die Cäsar, an Eutychianus.

Hat sich eine Ehefrau von ihrem Manne die Rückgabedes Heirathsguts stipuliren lassen, um über dasselbe testirei»zu können, so wird, weil der Gedanke an die Errichtung'eines Testaments einen dein Tode vorhergehenden Zeitpu" c ' ;Bezeichnet und keine Bedingung, gondern einen Bewegungs-g-rund enthält, auch in dem Falle, wenn die Ehefrau ohneTestament verstirbt, die Erfüllung der Stipulation [den Erbender Ehefrau] zu Gute kommen müssen. G'eg. zu Autiochia,d. 11. Nov., u. d. 6. d. Cäsar.

26. Dieselben IC u. die Cäsar, an Demostliene*.

Hat dein Vater zur Zeit, wo er seinem Schwiegersohnfür seine Tochter ein Heirathsgut gegeben, sich durch Slip""laüon versprechen lassen, dass dasselbe an dich, der du nichtmehr unter väterlicher Gewalt dich befandest, zurückgegebenwerden solle, so hat er [durch diese Stipulation] weder sichselbst, da dies nicht seine Absicht gewesen ist, noch dir, dadas Recht es verhindert, ein Klagerecht erwerben können )•Geg. d. 27. Dec., u. d. C. d. Cäsar.

27. Dieselben K. u. die Cäsar, an Pomp ejanus.Wenn auch das Eigeiithum an dem Heirathsgut JJna cn

03) Ueber die Erklärung vorstehender Constitution, so wie, dar-über, ivie dieselbe und die cunsl. 4. C. de paclis com"!" 1 - ""_der ansclicinend widerKprecbc.ntlen conat. 7. C. de puetiz tonvenl. und mit l. 7- in fin. I. 9. /. 10. D. de pactis dot. zu J*»"einigen seien, siehe Ulück XXV. S. 369 f. XXVII. S> ; *«>•Not. 96. . « '