Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
746
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Codkx. L. Vi Tit. 12. De jure dolium.

IG. Dieselben K. u. die Cäsar, an Aemiliui.Deiner Schwester, welche ihren Vater als Intestat- Erbinmit beerbt hat, ist es nicht verwehrt, die [ihr zugefallene]intellectnelle Hälfte des gemeinschaftlichen Grundstücks vorder [l\atural-]TheiIung, desselben zum Heiratbsgut zu geben.Geg. zu Sirmium, d. 7. Juli, 0. d. C. d. Cäsar.

17. Dieselben K. u. die Cäsar, an Sabinus.

Wenn deine Schwiegermutter Sachen, an denen sie sichden Niessbrauch vorbehalten, [dir] als Heiratbsgut gegebenhat, so kann sie durch einen Verkauf dieselben dir nicht ent-ziehen. Geg. zu Sirmium, d. 7. Juli, u. d. C. d. Cäsar.

18. Dieselben K. an Meneslralus.Falls deine Schwiegermutter ein Grundstück, unter Vor-behalt des Niessbrauchs, deiner Ehefrau geschenkt, und dirdeine Ehefrau die Proprietät, deine Schwiegermutter aber de»JViessbrauch [davon als Heiratbsgut] gegeben hat, so ist eSnicht zweifelhaft, dass nach dem während der Ehe erfolgtenDahinscheiden deiner Frau, in Gemässbeit des zwischen eiicl«getroffenen Abkommens, das Grundstück [in vollem Eigenthuii'Jdir verblieben ist. Wenn sie 59 ) aber gegen einen gewis» enjährlichen Zins ihrer Tochter den Niessbrauch verpachtet hat,so konnte durch das Ableben der Pächteriu der Niessbrauch )keinesweges erlöschen. Geg. zu Sirmium, d. 19. Dec, "d. C. d. Cäsar.

10. Dieselben K. u. die Cäsar, an Achill ei.

Wenn, wie du vorträgst, der Vater damals, als er fi ,rseine Tochter dir ein Heiratbsgut gegeben, vertragsmäßig[mit dir] ausgemacht hat, dass, falls diese nach seinem Abte-ben während der Dauer der Ehe stürbe, die Hälfte des He«'vatlisguts an Amnia zurückgegeben werden solle, und wen"er in einem später errichteten Testament die Amnia mit A n "dem zu Erben eingesetzt, zugleich aber verordnet hat, das*dieselbe aus der [gedachten] Stipulation nichts fordern <h'" e 'go stehet ihr, dafeni sie erweislich sich selbst nicht die Rück-gabe in Folge jenes [zwischen deinem Schwiegervater » lUdir abgeschlossenen] Vertrages hat [von dir] stipnliren lass« 1 '»aus dem [gedachten] zwischen dritten Personen errichtete«Vertrage (ex alieno pacto) durchaus keine Klage zu. Wen»aber Amnia durch eine Stipulation sich ein Forderungsrecervvorbeji hat, und erwiesen wird, dass der Erbjasser die

59) Nämlich die Schwiegermutter.

60) Welchen sich die Schwiegermutter vorbehalten hatte.