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Coukx. L. V. Tit. 4. De nupiiii.
oder fünfzig Jahr sind, durch das Julisclie oder Papische Gersetz verboten worden, insofern, als beide TLeile einwilligen,abgeschlossen und aus keinem Grunde noch von keiner SeiteVerhindert werden können 21 )..
28. Derselbe l£. an Joannes, Prarf. Praet.Wenn Jemand eine Freigelassene zur Ehefrau hat unddemnächst mit der Würde eines Senators verherrlicht wird,so entstand bei Ulpianus die Frage: ob [dadurch] diese Eheaufgelöst werde? weil das Papische Gesetz Ehebündnisse zwi-schen Senatoren und freigelassenen Frauenzimmern nicht he-stehen lässt. Wir, Gottes Ilathschluss folgend, dulden dem-nach nicht, dass in einem und deinselbem Ehebündnisse desMannes Heil seiner Ehefrau zum Unheil gereichen, dass, '» nso höher der Mann steigt, um so tiefer seine Gattin fallen,ja vielmehr ganz untergehen soll. Fern sei daher von nnseriuZeitalter eine solche Härte, fest bleibe die Ehe, die Ehefrauwerde gross zugleich mit ihrem Mann und geniesse dessenGlanz, und die Ehe, welche durch solches Ereignis» keinenachtheilige Veränderung erleidet, bleibe bestehen. Auf ähn-liche Weise soll, wenn die Tochter eines Privatmanns (p rl 'vati hominis 22 ) ) mit einem Freigelassenen ein Ehebiindmsseingegangen und später der Vater der Frau zur Würde einesSenators erhöhen wird, die grausame Verordnung des Pap'"sehen Gesetzes schweigen und nicht auf diesem Wege die li» ezwischen der Tochter eines gewordenen Senators und einemFreigelassenen aufgelöset werden, damit nicht des Schwiegerva-ter» Glück ilin des Schwiegersohnes beraube. Denn es IWbesser, die Strenge des Papischeu Gesetzes zu mildern, als, >" rfolgend, Ehen zu zerreissen , nicht wegen eines Fehlers derFrau oder des Ehemanns, sondern wegen des Glücks des einenTheils. Denn da der Fehler aus einer Wurzel stammt, so l«es folgerecht, dass er auch durch ein Gesetz gehoben werde.2'J. Derselbe K. an die gollesfiirchligcn Bischöfe aller Lande- 3 )-Wir haben eine AHcrliöchste Constitution erlassen, WO"
21) Die lex Julia et Papia Poppaea untersagte die Ehen otXsechszig-fäJirigen Männer und der fünfzigjährigen Frauen«'**m«r. Dies Verbot wurde unter Tiberius durch das SC-Persicianum noch geschärft. Cf. IJlpiani Jragnu Tit. X' y§. 3. u. d. Ausleger dazu. Dies änderte Jus Unfall US durenvorstellende Constitution und erlaubte die lihen der AU cnohne allen Narhthcil für sie.
22) liier im Gesensatz zum Senator, cf. Ilei'necc. ad Briston.8. v. privatus, nr. 6. ,
23) Diese Constitution ist nicht glossirt, sondern aus der col-lect, comt. ccclcs. per Ant. Augustimnn von Ant Conti "^nebst einer von ihm gefertigten lateinischen Uebcrsetzung zu-erst in den Cudex aufgenommen^