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5 (1832)
Entstehung
Seite
673
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Codex. L. IV. Tit. 64. De rerum permulalione etc. 673

«est. Ist jedoch zn Bekräftigung' des Vertrags eine Stipulationhinzugefügt worden, so ist dir «nverwehrt, die NachfolgerDessen, mit dem du den Contract geschlossen hast, zu belangen.Auch wenn keine Stipulation Slntt gefunden hat, hast du eineKlage mit vorgeschriebenen Worten, entweder auf Erfüllung'des Vertrags 140 ) oder auf Zurückgabe Dessen, was du zn Er-langung des andern Grundstücks gegeben hast, da der Erfolgdem Zwecke nicht entsprochen hat (causa non secuta).

6. Dieselben K. u. die Cäsar, an Thcodolana.Da du behauptest, dass dein Vater Demjenigen, widerden deine Bittschrift gerichtet ist, sein Grundstück unter derBedingung gegeben habe, dagegen ein gewisses Haus zu be-kommen, so wird der Statthalter der Provinz ihn anhalten, derUebereinkunft nachzukommen, oder, wenn er findet, dass deinZwecke, wegen dessen das Grundstück gegeben worden, nichtz 'i entsprechen sei, das von dir bedingterweise Gegebene dei-nem Verlangen gemäss dir wiederzuerstatten.

0. Dieselben K. u. die Cäsar, an Protogcnes.

Wenn Dinge unter einer gewissen Bedingung gegebenworden sind, ist, wie das bürgerliche Recht lehrt, eine unbe-stimmte Klage mit vorgeschriebenen Worten zu gestatten.

7. Dieselben K. u. die Cäsar, an Timothcus.

Längst ist angenommen, dass ein Kauf nicht durch [Hin-gehen von] Sachen 15ü ) bewirkt werden kann. Da du alsobehaupte,,^ dem Calliinachus und Acamatus eine gewisse Schef-e'zahl von Getreide gegeben zu haben, damit sie dir ein ge-wisses Gewicht an Oel dagegen liefern sollten, so kannst du,wenn sie dem ohne Stipulation geschlossenen Vertrag nichtUU; 'ikonimen, deinem Wunsche gemäss, so viel als du gegeben»ast, wegen nicht erfüllten Zweckes .einklagen (coudicerc).

8. Dieselben K. u. die Cäsar, an Paulina.

Wenn die Sachen dem Candidus unter der Bedingung ge-

cüenkt worden sind, dass er dir monatlich oder jährlich das

erabredete leiste; so hat, wie du verlangst, eine Klage mit

^geschriebenen Worten Statt, da eine solche Uebereinkunft

1 als blosser Vertrag betrachtet wird, sondern, durch die

darin

enthaltene Bedingung [bei Hingabe] des Eigenlhums,

»"frecht erhalten wird.

14 9) Weil Leontius, nach dem Vorstehenden, seinerseits erfüllt

'»uttr.r , J °) I). h. von etwas Anderem als liaarem Ciclde.*~" r P- jur. civ. V. 43