Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
663
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Coukx. Lr. IV. Tit. 58. De acdiüliit actionibtu. CÜ3

"ei nicht verändertem Willen de» Verkäufers mit allem Grundangenommen ist, dass der Eintritt der Bedingung' nach derHandlung- des Freilassers [vom Gesetz] vertreten werde.

Achtuntlfunfzigster Titel.

De aedilitiis actionibus.

{Von den Klagen aus dem Edict der Acdilcn.)

1. D. K. Antoninus an Dccensius.

Wenn Jemand nicht schlichter Weise, sondern in der Ab-geht des Betrugs dir ohne dein Wissen einen entlaufenen 1 * 0 )0t *er sonst mit einem Mangel behafteten Sclaven verkauft hat,"nd derselbe [wieder] entlaufen und abwesend ist, so wird"er competente Bichter, nach längst angenommenen Bechts-^"ndsätzen, den Verkäufer dieses Sclaven nicht nur auf den^-aufschilliiijv 7U belangen gestatten, sondern auch die Vergü-tung des Schadens, den du durch ihn gelitten hast, anordnen.

2. D. K, Gordianus an PcntJiilius,

, Da du angiebst, dass ein Sclave, den du schon lange ge-CaUft, nach Jahresfrist davongelaufen sei, so kann ich nichta| J8ehen, aus welchem Grunde du deshalb den Verkäufer des-elben zu belangen gedenkest. Denn dass die redhibitorischey-' a ge auf die Frist von sechs Monaten, die auf Minderunger Kanfsumme aber auf ein Jahr eingeschränkt ist, ist be-kannten Bechtens."'" K. Diocletianus u. Maximianus an Mulianus.Wenn nicht erwiesen wird, dass der Sclave bei dem vo-'gen Eigenthiimer entlaufen sei, so trifft, wenn er nach demVerkaufe entläuft, der Schade den Käufer. Hat aber dererkäufer auch für die Zukunft leichtsinniger Weise gut da-.'"* gesagt, dass der Sclave nicht fehlerhaft werden sollte , sost es, obgleich dies unmöglich scheint, doch nicht zweifelhaft,a ss in Gemässheit des vorhergegangenen oder unmittelbar ge-o gten Vertrags geklagt werden könne. Denn die spätemWälle gereichen nicht dem Verkäufer, sondern dein KäuferUm Schaden. Da du aber angiebst, dass der Sclave, den dufeekauft Jj st) zu j) em znr ii c X g . e )^ehrt sei, der ihn verkauft hat-e , so wird der competente Bichter nach Befinden den Sach-e *b.altnisses sein Urlheil zu sprechen bedacht »ein.

4. Dieselben K. an Falsut.Wenn Jemand ein Grundstück mit der Bedingung ge-

14 0) D. i. Z u m Entlaufen geneigten.