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5 (1832)
Entstehung
Seite
659
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Codex. L. IV. Tit. 55. Si servus cxportandu» veneat. 659

nicht anders hat übertragen -wollen, als durch solch einen Ver-trag gedeckt, wie ist es zu ertragen, dass er durch die ab-weichende Auslegung sich getäuscht sehen sollte?

Fünfundfunfzigster Titel.Si servus e xp ort an du s veneat.

(Wenn ein Sclave zur Auffuhr verlauft wird.)

1. D. K. Severui u. Antoninus an Petronia.Sclaven, die in Folge der Verkaufsbedingungen, wobei" J e Befugnis» zur Wiederergreifung 136 ) ausgemacht, ausge-führt worden sind, können vom Käufer oder Dem, der anseine Stelle getreten ist, so lange der Vertrag nicht gehrochen,freigelassen werden. Doch werden sie nach der Freilassungyom Fiscns vindieirt und fallen in Folge jener Bedingungen,n ewige Sclaverei, wenn sie sich in solchen Städten aufhal-ten, welche von den Contraheilten ausgenommen worden sind.*°t der Freilassung aber bleibt die Wiederergreifung 137 ) un .yerwehrt, und sie werden daher für ölfentliche Rechnung nichtln Anspruch genommen.

2. Dieselben K. an Nedienus.

Wenn du dir ausgemacht hast, die Wiederergreifung zwbabeu, so kannst du dich deines Rechts bedienen. Hast dnaber dies unterlassen und eine Strafe 138 ) dir slipulirt, so istJ^r Sclave dem Fiscus verfallen, du hast aber die Stipulations-k'age. Ueberall kommt es jedoch darauf an, ob der Sclavetolt Willen des Herrn an den verbotenen Ort gekommen ist.

3. D. K. Alexander an Nonint.

, Eine Sclavin, welche, damit sie ausgeführt würde, ver-a 'ut, aber nicht ausgeführt, sondern von einem in derselbentadt sich aufhaltenden Käufer [weiter] gekauft und freige-ben worden ist, hat gegen den Inhalt des Verkaufs nichtei Werden können, und es wird daher mein Procurator, wennu dich deshalb an ihn wendest, das Seinige thun.

4. Derselbe K, an Papia.i Es ergreift mich, dass du von deinen eignen Sclaven ver-a mt Worden seist, unter der Bedingung, nicht in der Hei-a th dich aufzuhalten, und dass Derjenige, welchem dich der

o) Auf den Fall, wenn der Käufer sie wieder zurückbringenWurde.

1111 ,T .. ..

1381 y°f" i Seit S, n ,1cs Verkäufers.°J Auf den Fall des Zurückbringeng.

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